Alles, was Recht ist

Das muss eine Rechtsschutzversicherung bieten

Wirtschaft
28.02.2015 10:21
Weil recht haben und Recht bekommen oftmals wirklich weit auseinanderliegen, ist es sinnvoll, in eine Rechtsschutzversicherung zu investieren. Worauf Sie bei der Auswahl des richtigen Produkts achten sollten, können Sie hier nachlesen.

Wozu eine Rechtsschutzversicherung?
In vielen Haushalten ist im Rahmen der Haushaltsversicherung eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert. Diese deckt gerechtfertigte Ansprüche Dritter, denen gegenüber Sie schadenersatzpflichtig geworden sind, und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Oft ist jedoch nicht klar, wie die Schuldfrage geklärt wird, und da beginnt eine Rechtschutzversicherung interessant zu werden. Denn subjektiv recht zu haben bedeutet noch nicht, in einem Prozess auch Recht zu bekommen.

Es gibt immer das Risiko, einen Prozess zu verlieren – und dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen: Kosten der Rechtsverteidigung, Gerichtskosten, Kosten für Gutachter und Sachverständige, usw. Umgekehrt hilft der Rechtsschutz auch dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen: Schadenersatz, Schmerzengeld etc. müssen oft erst mühsam erstritten werden – und das kann teuer werden.

Wer ist versichert?
Im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung sind grundsätzlich alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder versichert: Ihr Lebenspartner und Ihre minderjährigen bzw. noch nicht berufstätigen Kinder – Details zu Einschränkungen wie etwa Altersgrenzen oder Einschränkung von Lebensgefährten zu Ehegatten sind in den Vertragsbedingungen ersichtlich und sollten vorab geklärt werden. Viele Versicherer bieten mittlerweile Varianten als Single- oder Alleinerzieher-Rechtsschutzversicherung an. Diese Tarife ist günstiger, da sie einen kleineren versicherten Personenkreis umfassen.

In welchen Bereichen ist die Versicherung sinnvoll?
Sie können eine Rechtsschutzversicherung für verschiedene Bereiche abschließen, je nachdem, für wie wahrscheinlich Sie das Risiko des Auftretens eines Schadensfalls halten. Auf jeden Fall sinnvoll ist eine Kfz-Rechtsschutzversicherung, da aus diesem Bereich sehr häufig Streitfragen auftauchen. Hier sollten Sie achtgeben, ob Sie als Lenker oder Ihr Fahrzeug unabhängig vom Lenker versichert ist.

Weiters gibt es verschiedene versicherbare Sparten im Bereich der Privatrechtsschutzversicherung. Gängige Bereiche sind Schadenersatz- und Strafrechtschutz, Arbeitsgerichts- und Sozialrechtsschutz, Rechtsschutz für Sachen des Privatrechts wie etwa Vertragsstreitigkeiten aus Versicherungsverträgen, mit Handwerkern oder anderen als Verbraucher abgeschlossenen Verträgen, Rechtsschutztarife im Immobilienbereich für Miete oder Eigentum und Erb- und Familienrecht. Auch neuere Deckungen für Mobbing/Stalking oder Datenschutzthemen werden immer wieder angeboten.

Die häufigsten Schadenfälle treten laut Arbeiterkammer im Bereich des Vertragsrechtsschutzes, des Beratungs-Rechtsschutzes und des Arbeitsgerichts-Rechtsschutzes auf. Gehen Sie nebenberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nach, dann ist diese in einem regulären Verbraucher-Versicherungsvertrag nicht inkludiert. Informieren Sie sich in diesem Fall über eigenständige Tarife, die auf das jeweilige Berufsbild zugeschnitten sind.

Wartefristen bzw. generelle Ausschlüsse
Sie sollten eine Rechtsschutzversicherung in jedem Fall abschließen, bevor etwas passiert. Denn bei vielen Sparten haben Sie eine Wartefrist, bis der Schutz greift bzw. muss der Ursprung des Rechtsstreits zeitlich in die Vertragslaufzeit hineinfallen. Haben Sie vor zwei Monaten einen Unfall gehabt und werden jetzt geklagt, bringt Ihnen die heute abgeschlossene Rechtsschutzversicherung nichts mehr. Sie müssten diese vor zwei Monaten abgeschlossen haben. Weiters gelten Wartefristen in der Regel für Grundstückseigentum und Miete, in etwa drei Monate, für Vaterschaftssachen in der Regel neun Monate. Diese Wartefristen werden im Angebot ausgewiesen.

Zusätzlich ist zu beachten, dass gewisse Leistungsbereiche, die sehr häufig zu Rechtsstreitigkeiten führen, grundsätzlich aus dem Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind, wie etwa Baumängel oder bei manchen Versicherern Unterhaltsklagen. Auch sollten Sie sichergehen, dass sich die Versicherung im Fall des Falls auch selbst klagt, sofern Sie zwei Verträge bei ihr abgeschlossen haben. Somit könnten Sie mit der Rechtsschutzversicherung etwa eine Leistung der Haushaltsversicherung einklagen.

Welche Summe ist ausreichend?
In der Regel werden Versicherungssummen zwischen 80.000 und 180.000 Euro pro Schadensfall angeboten. Je höher die Versicherungssumme, desto teurer die Prämie, allerdings kann gerade bei komplizierten Prozessen sehr schnell die untere Grenze erreicht werden. Generell sollten Sie bei Auftreten eines Schadensfalls zuerst die Versicherung kontaktieren, um sicherzugehen, dass dieser im Umfang der Versicherung gedeckt ist. Auch können Sie im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes abklären, ob Ihr Vorhaben Erfolgsaussichten hätte, und danach entscheiden, ob Sie sich dem Aufwand aussetzen wollen.

Sie haben als Versicherungsnehmer eine sogenannte Anzeigepflicht, das heißt, dass Sie einen aufgetretenen Schadensfall umgehend zu melden haben. Am besten fragen Sie schriftlich um eine Deckungszusage an, indem Sie den Sachverhalt genau und korrekt schildern. Aber Achtung: Stellen Sie diesen falsch dar, kann es sein, dass die Versicherung aussteigt, und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Wie wird die Prämie geringer?
Sie zahlen weniger, indem Sie entweder den Leistungsumfang einschränken oder die Vertragsdauer erhöhen. Üblich sind Laufzeiten zwischen drei und zehn Jahren, wobei bei Zehn-Jahres-Verträgen meist ein Dauerrabatt integriert ist, der die Prämie sinken lässt. Die Versicherungsverträge sehen laut Arbeiterkammer in diesen Fällen vor, dass zumindest ein Teil des Dauerrabatts bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung an die Versicherung zurückbezahlt werden muss. Das ist grundsätzlich zulässig. Dauerrabattklauseln können aber aus verschiedenen Gründen gesetzwidrig sein.

Dies ist laut einer Entscheidung des OGH vom 21. 4. 2010 (7Ob266/09g) z.B. dann der Fall, wenn im Versicherungsvertrag für die gesamte Vertragslaufzeit eine Dauerrabattnachzahlung mit gleichbleibenden jährlichen Beträgen vorgesehen wird, sodass der von der Versicherung rückforderbare Betrag mit längerer Vertragsdauer steigt statt sinkt. Gleiches gilt für gestaffelte Klauseln, die nur einen Sprung (meist nach fünf Jahren) vorsehen. Auch diese Klauseln sind unzulässig. Zulässig sind Klauseln, bei denen der Rückforderungsbetrag z.B. jährlich sinkt.

Prämiensenkend wirken sich weiters Selbstbehalte aus – achten Sie nur darauf, den Selbstbehalt mit einer Beschränkung auf eine absolute Summe integriert zu haben: Gilt ein Selbstbehalt von drei Prozent ohne Einschränkung, dann zahlen Sie bei einem Schaden von 50.000 Euro bereits 1.500 aus eigener Tasche. Besser sind Klauseln wie "drei Prozent, maximal 300 Euro", da hier Ihr Selbsteinsatz begrenzt und somit kalkulierbar ist.

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