EUGH sprach Urteil

Schallende Ohrfeige für die Smart-Meter-Rebellen

Niederösterreich
07.11.2026 06:00

Um eine Facette reicher ist der Streit der Bekämpfer von digitalen Stromzählern mit den Netzbetreibern. Der Europäische Gerichtshof fällte nun Urteil im Sinne der Netzbetreiber. Anwalt Gottfried Forsthuber und sein Schützling Roswitha Vizvary geben sich weiterhin kämpferisch.

Der Prozess am Landesgericht St. Pölten von Roswitha Vizvary, die „Krone“ berichtete, sorgte für Aufsehen. Denn sie wehrt sich gegen den Zwangseinbau eines digitalen Stromzählers oder „Smart Meter“ gegen Netz Niederösterreich und das Landesgericht forderte von der Europäischen Union eine Konkretisierung der Stromnetzrichtlinie.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fällte nun das Urteil und nahm in seinem Spruch eine klare Konkretisierung vor, was einer juristischen Ohrfeige für die Smart-Meter-Rebellen in Österreich gleicht. Wichtigster Satz: Der Netzbetreiber sei nicht verpflichtet, dem Wunsch eines Endkunden zu entsprechen, kein intelligentes Elektrizitätsmessgerät zu erhalten und ihm in diesem Fall einen konventionellen Zähler zur Verfügung zu stellen.

Digitalisierung für modernes Stromnetz nötig
Der niederösterreichische Netzbetreiber sieht in dem Urteil Klarheit für sich und auch die Kunden: „Intelligente Messgeräte sind ein wesentlicher Bestandteil eines modernen Stromnetzes“, betont Netz NÖ. Smart Meter würden einen wichtigen Beitrag zum Umbau des Energiesystems, etwa durch die Integration von Photovoltaik, E-Mobilität und Wärmepumpen leisten und somit bessere Transparenz beim Energieverbrauch schaffen, um die Stromnetze fit machen und halten zu können.

Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber war bei der Urteilsverkündigung des Europäischen Gerichtshofs ...
Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber war bei der Urteilsverkündigung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg dabei. Er gesteht den Rückschlag ein, gibt sich aber weiterhin kämpferisch.(Bild: Forsthuber & Partner Rechtsanwälte)

Daten- und Konsumentenschutz infrage gestellt
Die Herleitung des Urteils kritisiert Vizvary: „Ich soll zuerst den Smart Meter akzeptieren und einen Zugriff auf meine Verbrauchsdaten hinnehmen, bevor ich mich dagegen wehren darf. Konsumentenschutz scheint da ein Fremdwort zu sein!“

Der Schützling von Anwalt Gottfried Forsthuber aus Baden – er war bei der Urteilsverkündung in Luxemburg vor Ort – vertritt österreichweit etwa 70 Klienten, die sich gegen den Smart-Meter-Zwang wehren. Forsthuber gesteht den Rückschlag ein, gibt sich aber weiterhin in Hinsicht auf den Prozess in St. Pölten kämpferisch: „Das EuGH-Urteil nimmt Datenschutz viel zu locker und ignoriert Hackerangriffe und Datenklau, die in letzter Zeit massiv genommen haben!“

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