Zahlreiche Gerichtsurteile sagen eindeutig: Die von Banken verrechneten Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig und müssen rückerstattet werden! Der Europäischer Konsumenten(schutz)verein – EKV hat vielen Betroffenen geholfen, ihr Geld zurückzuholen. Lassen Sie Ihren Vertrag kostenlos prüfen und setzen Sie ihr Recht risikofrei durch!
Haben Sie einen Kredit? Oder hatten Sie in den letzten 30 Jahren einen? Wenn Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten, dann sollten Sie Ihre Kreditunterlagen genauer durchsehen. Achten Sie in Ihrem Kreditvertrag auf Bezeichnungen wie „Kreditbearbeitungsgebühr“, „einmalige Bearbeitungsgebühr“, „Bearbeitungsentgelt“, „Bearbeitungsspesen“, „Bearbeitungsprovision“ oder „Bereitstellungsentgelt“. Ebenso können anders bezeichnete Kostenpositionen, etwa Geld- oder Eigenmittelbeschaffungskosten, prüfenswert sein.
Kostenlose und unverbindliche Prüfung
Besonders genau sollte man hinsehen, wenn zusätzlich etwa Erhebungs- oder Überweisungsspesen oder Entgelte für die Bonitätsprüfung, Vertragserrichtung oder Liegenschaftsbewertung verrechnet wurden: Bleibt unklar, welche Leistungen mit welcher Gebühr abgegolten werden, kann die Bearbeitungsgebührenklausel intransparent und damit unwirksam sein.
Schon Geld zurückbekommen?
Der Grazer Anwalt und Präsident des Europäischen Konsumentenschutzvereins (EKV), Andreas Kaufmann, ist auf Causen wie diese spezialisiert: „Intransparente oder gröblich überhöhte Kreditbearbeitungsgebühren können zurückgefordert werden – auch bei bereits getilgten Krediten.“ Eine Rückforderung kann je nach Einzelfall bis zu 30 Jahre zurückreichen. Auch Unternehmer können unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern. Der EKV prüft die Verträge und unterstützt bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Die Basis dafür hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits im Jänner 2024 mit einem dementsprechenden Urteil gelegt. Mittlerweile sind auch schon weitere diesbezügliche und eindeutige Urteile gefallen. Ob Sie auch Ansprüche auf Rückzahlungen haben, kann ganz einfach mit dem EKV eruiert werden. Übernimmt der EKV die Durchsetzung, tragen Sie kein Kostenrisiko!
Kernpunkt ist, dass laut Konsumentenschutzgesetz Transparenz in den Kreditverträgen herrschen muss. Werden zusätzliche Kreditbearbeitungsgebühren wie die zuvor genannten verrechnet, ist keine Transparenz mehr gegeben. „Bearbeitungsgebühren können mehrere Prozent der Kreditsumme ausmachen. Bei unzulässigen Klauseln kommen Rückzahlungen zuzüglich vier Prozent Zinsen jährlich in Betracht. Welche Beträge und Zeiträume erfasst sind, wird individuell geprüft. Gemeinsam mit den anderen intransparenten Gebühren macht das oft Tausende Euro aus“, sagt Experte Andreas Kaufmann.
Intransparente oder gröblich überhöhte Kreditbearbeitungsgebühren können zurückgefordert werden – auch bei bereits getilgten Krediten.

Andreas Kaufmann, Anwalt und Präsident des EKV
Bild: EKV
Zahlreiche Kreditnehmer haben ihr Geld mit der Hilfe des EKV bereits erfolgreich zurückgefordert. So freute sich ein Polizisten-Ehepaar über die Rückerstattung von 11.000 Euro, sprich zwei Prozent der Kreditsumme. Das Geld musste allerdings eingeklagt werden. Denn trotz der eindeutigen OGH-Urteile sträuben sich Banken immer noch, den Kunden das rückzuerstatten, was ihnen zusteht.
EKV prüft unverbindlich und kostenlos
Als Laie ist das oft ein schwieriges Unterfangen, und man scheut sich davor, sich mit der eigenen Bank anzulegen – erscheint diese doch als schier übermächtiger Gegner. Hinzu kommt die Befürchtung, durch die Beeinspruchung aus dem Kreditvertrag geschmissen zu werden. Doch diese Sorgen sind unnötig! Die berechtigte Rückforderung unzulässiger Gebühren ist für sich allein kein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Kredits.
Dennoch gestaltet sich die Rückforderung aufwendig. Grund genug, den EKV mit ins Boot zu holen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Übernimmt der EKV die Durchsetzung, müssen Sie keinen Cent vorstrecken und tragen kein Kostenrisiko. Nur im Erfolgsfall behält der EKV den vereinbarten Kostenanteil direkt von der erzielten Rückzahlung ein. Informieren Sie sich einfach unter www.ekv-europe.com