Das Opfer Eyüp Gündüz (31) hätte dem Angeklagten eine Lieferung von einem Kilo Heroin übergeben sollen - dabei kam es im Sommer 2004 offenbar zu der tödlichen Auseinandersetzung. Turan setzte seinem Widersacher eine Pistole an die Schläfe und drückte ab.
Beim ursprünglichen Prozess in Wels hatte er sich damit verantwortet, dass er Gündüz nur habe schrecken wollen. Er hätte nicht geglaubt, dass sich aus der verrosteten Waffe noch ein Schuss lösen würde. Fast zwei Monate brauchten die Ermittler damals, um die Identität des Opfers festzustellen.
Bei der Berufungsverhandlung verwies Turans Anwalt auf eine „höhere Gewaltbereitschaft im Drogenmilieu“. Was Richter Wolfgang Aistleitner so nicht gelten lässt: „Ein Mord im Drogenmilieu wiegt um nichts weniger.“
Foto: Wakolbinger
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.