Tirolerin vor Gericht

Fake-Tasche verkauft: Jetzt wird es richtig teuer

Tirol
01.10.2026 07:01

6500 Euro für eine Designer-Handtasche, die gar keine war: Ein vermeintliches Luxusgeschäft im Internet endete für eine Tirolerin vor Gericht und jetzt in einem finanziellen Desaster.

Die Taschen-Dealerin wollte ihrem Opfer im Internet das sündteure Designer-Stück als Original verkaufen. Der stolze Preis: 6500 Euro. Doch was nach Luxus aussah, soll sich als plumpe Fälschung entpuppt haben.

Die Käuferin bemerkte offenbar den Schwindel, war davon naturgemäß wenig begeistert und wollte unverzüglich ihr Geld zurück. Doch die Angeklagte soll kurzerhand behauptet haben, den Kaufpreis längst retourniert zu haben. Eine Behauptung, die am Innsbrucker Landesgericht niemand so recht glauben wollte. Erstinstanzlich setzte es eine saftige Strafe von 90.000 Euro. Dazu kamen 6500 Euro für das geschädigte Opfer.

Am Oberlandesgericht in Innsbruck kam es nun zur Berufungsverhandlung.
Am Oberlandesgericht in Innsbruck kam es nun zur Berufungsverhandlung.(Bild: Christof Birbaumer)

Nicht erschienen und mit Berufung abgeblitzt
Damit wollte sich die einschlägig vorbestrafte Angeklagte allerdings nicht abfinden und meldete volle Berufung an. Vor dem Oberlandesgericht in Innsbruck kam es nun aber zu einem bemerkenswerten Ende im Verfahren: Die Tirolerin blieb der Verhandlung nämlich überraschend und unentschuldigt fern.

Der Drei-Richter-Senat machte dennoch weiter – und ließ die Berufung abblitzen. Nichtigkeitsgründe sah das Gericht keine, das Ersturteil sei unbedenklich. „Der Strafrahmen reicht hier bis zu drei Jahren Haft“, so der Vorsitzende.

Auch beim Tagessatz gab es nichts zu rütteln. Die Angeklagte hatte vor dem Landesgericht selbst – und auch nach mehrfachem Nachfragen – klipp und klar angegeben, über ein sehr hohes Einkommen zu verfügen. Daraus wurde dann ein Tagessatz von 300 Euro errechnet.

Neben satter Geldstrafe auch Kosten für Berufung
Damit wird die vermeintliche Luxus-Handtasche für die Frau endgültig zum finanziellen Albtraum: 90.000 Euro Geldstrafe, 6500 Euro für das Opfer – und obendrauf muss sie jetzt auch noch die Kosten für die Berufungsverhandlung zahlen. Für diese Summe hätte es mit Sicherheit eine stattliche Sammlung echter Designer-Handtaschen gegeben – und nicht nur eine einzige Fake-Bag.

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