Recht vor Kunst

Kannibalen-Verfilmung kommt nicht ins Kino

Ausland
03.03.2006 11:31
Der Kannibalen-Film „Rohtenburg" darf nicht in den deutschen Kinos gezeigt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt verbot den Start des Streifens wenige Tage vor dem geplanten Kinostart. Grund: Die Persönlichkeitsrechte des so genannten Kannibalen von Rotenburg wögen schwerer als die Kunst- und Filmfreiheit.

Obwohl der reale „Kannibale" Armin Meiwes mit seiner beispiellosen Tat ein großes Medieninteresse hervorgerufen habe, bedeute dies nicht, dass er sich zum Gegenstand eines Horrorfilms machen lassen müsse. Die Kunstfreiheit werde nicht schrankenlos gewährt. 

Das Gericht gab mit seinem Urteil einer einstweiligen Verfügung statt, die Meiwes gegen die amerikanische Produktionsfirma des Films angestrengt hatte.

Meiwes muss sich zurzeit in Frankfurt zum zweiten Mal wegen Mordes verantworten. Er hat zugegeben, im März 2001 einen 43 Jahre alten Ingenieur aus Berlin entmannt, getötet, zerlegt und in Teilen gegessen zu haben. 

Der deutsche Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags aufgehoben, weil mehrere Mordmerkmale nicht ausreichend geprüft worden seien.

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