„Aula“-Prozess

Schuldspruch gegen Chefredakteur rechtskräftig

Steiermark
25.09.2026 14:30
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Unter anderem wegen NS-Wiederbetätigung war der ehemalige Chefredakteur des mittlerweile eingestellten Magazins „Aula“ im Dezember 2025 verurteilt worden. Er hatte Beschwerde eingereicht. Diese wurde zurückgewiesen.

Der Schuldspruch gegen den ehemalige Chefredakteur des mittlerweile eingestellten Magazins „Aula“ von Anfang Dezember 2025 ist rechtskräftig. Das wurde vom Landesgericht für Strafsachen Graz am Freitag mitgeteilt. Der Mann war Ende vorigen Jahres zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen hatten ihn u. a. wegen NS-Wiederbetätigung für schuldig befunden. Er soll in der Zeitschrift jahrelang Rassenlehre, Antisemitismus und andere NS-Stereotype propagiert haben.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte mit Beschluss vom 3. September 2026 die Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes zurückgewiesen und die Akten zur Entscheidung über die Berufungen (seitens der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten, Anm.) an das Oberlandesgericht Graz weitergeleitet. Der Mann hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Steiermark
Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung