Der langwierige Prozess um die als rechtsextrem geltende Zeitschrift „Aula“ in Graz geht ins Finale. Am Mittwoch entschieden die Geschworenen, dass der Chefredakteur schuldig im Sinne der nationalsozialistischen Wiederbetätigung ist (nicht rechtskräftig). Weitere Entscheidungen und das Strafausmaß werden noch verkündet.
Seit Mitte September muss sich der Grazer „Schriftleiter“ (heute Chefredakteur) der als rechtsextrem geltenden Zeitschrift „Aula“ in Graz vor einem Geschworenengericht verantworten – wir haben berichtet.
Nach zahlreichen Prozesstagen gingen die Geschworenen am Dienstag in die Beratung. Am Mittwoch gab es für den ehemaligen Chefredakteur des Magazins eine Verurteilung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes – nationalsozialistische Wiederbetätigung. Das haben die Geschworenen einstimmig entschieden.
Die Verlesung des Urteils ist allerdings noch lange nicht zu Ende. Weitere Entscheidungen und das Strafausmaß werden noch verkündet.

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