Der beschauliche Lebensabend des Rüden „Alfi“ ging jäh zu Ende. Sein Herrl entdeckte nach vier Tagen Abgängigkeit den leblosen Körper in einem Weingarten in Walkersdorf am Kamp (NÖ). Wer dem Vierbeiner eine tödliche Schusswunde verpasst hat, wird wohl offen bleiben ...
Für Herbert Bichler und seinen 14-jährigen Begleiter „Alfi“ sollte es an einem sonnigen Tag im August die übliche Gassi-Runde werden. Die beiden gingen es immer eher gemütlich an, denn altersbedingt legte der betagte Rüde keine weiten Strecken mehr zurück.
„Wir fahren immer in den Weingarten. Dort lese ich meine Zeitung und ,Alfi‘ geht ein bisschen herum und schnuppert. Er ist schon alt und entfernt sich nicht mehr weit, weil ihm das zu anstrengend ist. Die Weinbauern kennen uns und haben überhaupt kein Problem damit. Auch die Jäger kennen ihn eigentlich und sein Freilauf wurde nie beanstandet“, erinnert sich Bichler.
Einfach verschwunden
Doch dann passiert das, wovor jeder Hundehalter Angst hat. Der Hund verschwindet kurz aus dem Sichtfeld und taucht nie wieder auf. „Es war schrecklich“, erinnert sich „Alfis“ Herrl, der selbst auch nicht mehr gut zu Fuß ist. Er wartete schließlich noch drei Stunden, dann brach Herbert Bichler die Suche ab und fuhr nach Hause.
Blutiges Fell
Auch die nächsten Tage fehlte trotz Nachschau jede Spur von dem Rüden. Erst vier Tage später erfuhr der Niederösterreicher, dass ein toter Hund entdeckt wurde, und fuhr mit dem Finder zu der Stelle. „Es war ganz in der Nähe von unserem Platz, man hat es dann auch schon gerochen. Ich habe sofort das Blut und die Schusswunde am Rumpf gesehen“, erzählt der Hundehalter traurig im Gespräch mit der „Krone“.
Er erstattete Anzeige bei der Polizei, die dann auch die Abholung des Kadavers veranlasste. Schuss habe er keinen gehört, aber es könne ein Schalldämpfer eingesetzt worden sein, so Bichler. Der Einsatz von Gewehren mit Schalldämpfern ist eigentlich nur aktiven Jägern vorbehalten, doch würde ein Waidmann so etwas tun?
Schalldämpfer im Weingarten?
Wenn es nach dem Niederösterreichischen Jagdverband geht, eher nicht. Der Einsatz von Schalldämpfern sei zwar rechtlich gedeckt, und auch wildernde Hunde, die sich der „Einwirkung ihres Halters“ entzogen haben, dürfen geschossen werden. Aber – und davon ist bei dem 14-jährigen „Alfi“ auszugehen – es bestehe kein Recht, einen Hund abzuschießen, der aufgrund seiner Schnelligkeit keine Gefahr für das freilebende Wild darstellt.
Weiters sei der Kadaver zu entsorgen und dürfe nicht liegen gelassen werden. Auch die Behörde müsse über den Abschuss informiert werden, was ebenfalls nicht passiert sein dürfte.
Wer also den tödlichen Schuss im Weingarten abgegeben hat, bleibt offen. Zurück bleiben ein trauriger Hundehalter und die Frage, warum ausgerechnet ein 14 Jahre alter Vierbeiner zur Zielscheibe geworden sein soll. Eine Frage, auf die „Alfis“ Herrl bis heute keine Antwort hat.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.