Um Gewalt in der Privatsphäre besser in den Griff zu bekommen, setzt die Präventionsberatung früher an: „Verstehen bedeutet nicht entschuldigen“.
In den Fällen von Gewalt hat das Gesetz vor fünf Jahren einen konsequenteren Weg eingeschlagen. Seither müssen sich jene, über die ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wird, einer Beratung unterziehen. „Sehr positiv“ sieht der Leiter des dafür zuständigen Vereins Neustart, Alexander Grohs, die Entwicklung.
Chance zur Intervention
„Diese Maßnahme ist als wichtige Säule des Gewaltschutzes angekommen. Wir sprechen von 350 Gefährdern pro Jahr“, sagt er. Aus der beruflichen Erfahrung des Experten wird das Angebot von Polizei, Opferschutz, Justiz und den Klienten überwiegend als das wahrgenommen, was es sein soll: eine Chance zur Intervention, um die gesellschaftliche Sicherheit zu erhöhen und weitere Opfer schon im Vorfeld zu verhindern.
Täterbetreuung nach Straftat
„Wir können Personen nach einem Vorfall erreichen, die sich oft gar nicht als ,Gewalttäter’ sehen. Genau dort beginnt die eigentliche Präventionsarbeit“, betont Grohs. Üblicherweise setzt die Täterbetreuung nach einer bereits begangenen Straftat und einer Verurteilung an. Bei einem Betretungs- und Annäherungsverbot ist das nicht automatisch der Fall.
Die Zusammenarbeit mit Polizei, dem Opferschutz, der Männerberatung und Justiz ist für den Erfolg entscheidend.

Alexander Grohs, Verein Neustart
Bild: Karl Grammer
Das kann ebenso ausgesprochen werden, noch bevor etwas Schlimmes passiert. Nämlich dann, wenn die Polizei einen gefährlichen Angriff befürchtet. „Dabei geht es nicht darum, jemanden vorschnell zu einem ,Täter’ zu erklären. Konkret geht es darum, Risiken ernst zu nehmen und gleichzeitig eine nachhaltige, positive Veränderung möglich zu machen und bewusst herbeizuführen“, betont der Neustart-Leiter.
Unterschiedliche Reaktionen
Wie reagieren die Betroffenen auf das Beratungsangebot? „Sehr unterschiedlich. Manche zeigen eine klare Ablehnung. Andere sehen zunächst überhaupt keinen Beratungsbedarf. Etliche wissen durchaus, dass sie ein auffälliges Verhalten gezeigt haben, können aber bislang nicht einordnen, welchen Anteil sie selbst daran haben“, fasst Grohs zusammen.
Feststeht, Gewalt – vor allem in der Privatsphäre – taucht nicht aus dem Nichts auf. Bestimmte Muster wiederholen sich: Kontrollverhalten, Eifersucht, Besitzdenken, ein problematischer Umgang mit Kränkungen oder Zurückweisung.
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