Urteil gefällt
Deutsches Flugzeuge- Abschuss-Gesetz nichtig
Ausland
15.02.2006 10:33
Die Befugnis zum Abschuss entführter und als Waffe eingesetzter Flugzeuge verstößt gegen das deutsche Grundgesetz (Verfassung) und ist damit nichtig. Das hat das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Urteil entschieden.
Damit gaben die Karlsruher Richter den Verfassungsbeschwerden der früheren FDP-Spitzenpolitiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum sowie weiterer vier Kläger statt. Sie hatten das Anfang 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz als Preisgabe fundamentaler Rechtssätze kritisiert.
Das Gesetz erlaubt bisher dem Verteidigungsminister, ein von Attentätern entführtes Passagierflugzeug gezielt abschießen zu lassen, um den Missbrauch der Maschine als Waffe zu verhindern. Damit hatte die rot-grüne Bundesregierung in Deutschland auf die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA reagiert.
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