Erst ging es am Landesgericht Feldkirch nur um das Dealen mit Cannabis. Dann machte ein minderjähriger Zeuge ein weit größeres Fass auf: Er behauptete, einer der beiden Angeklagte hätte ihm Drogen und Geld für Sex angeboten.
Angeklagt waren zwei Männer, 28 und 29 Jahre alt. Am Anfang der Verhandlung wurde ihnen „nur“ vorgeworfen, mit Cannabis gedealt zu haben. Doch dann sorgte ein Zeuge für einen veritablen Paukenschlag. Am Ende blieben etliche Fragen offen, der Prozess musste ohne Urteil vertagt werden.
Doch der Reihe nach: Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Angeklagten vor, gemeinsam mit Minderjährigen gekifft und ihnen Cannabis überlassen haben. Den Konsum gaben die Beschuldigten unumwunden zu. Doch bei der Frage, wer wem was gegeben bzw. verkauft hat, wurde es wirr.
Wer soll das denn glauben? Es ergibt schlicht keinen Sinn.
Richter Dietmar Nußbaumer
Eine widersprüchliche Aussage nach der anderen
Mal hieß es, der Erstangeklagte habe gar nicht mitgeraucht. Dann wollten die Angeklagten dem Gericht weismachen, dass die Jugendlichen die Joints selbst mitgebracht und nur bei ihnen geraucht hätten, zudem hätten sie ihre „Gäste“ ja kaum gekannt. Worauf Richter Dietmar Nußbaumer der Kragen platzt: „Wer soll das denn glauben? Es ergibt schlicht keinen Sinn, dass eine Gruppe Jugendlicher einfach bei zwei losen Bekannten aufkreuzt, um ihr eigenes Gras zu rauchen.“ Ein wenig Klarheit bringt zumindest ein erster Zeuge: Das Cannabis habe eindeutig von den Erwachsenen gestammt – ohne sie hätte im Raum niemand geraucht.
Drogen und Geld im Gegenzug für Sex?
Und dann folgte eine Wende, mit der niemand im Saal gerechnet hatte: Ein weiterer Jugendlicher belastete den Zweitangeklagten massiv. Dieser habe ihm Geld und Drogen im Tausch für Sex angeboten. Allerdings blieben auch seine Schilderungen löchrig – einmal sei das unmoralische Angebot bei einem persönlichen Treffen geäußert worden, dann wieder per Telefon. Da dieser Vorwurf nicht Teil der ursprünglichen Anklage ist, droht nun ein gesondertes Ermittlungsverfahren. Ein Urteil gab es an diesem Tag nicht, da wichtige Zeugen nicht erschienen sind. Der Prozess wurde vertagt, es gilt die Unschuldsvermutung.
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