„Allahu Akbar! Ich habe eine Bombe!“ Das rief ein Mann am 27. November auf dem Bahnsteig 6 des Salzburger Hauptbahnhofs. Für das Landesgericht war es aber keine gefährliche Drohung, er wurde freigesprochen. Nun schritt das Oberlandesgericht ein, hob die Entscheidung auf und ordnete einen neuen Strafprozess an.
Der 27. November 2025 auf dem Bahnsteig 6 im Salzburger Hauptbahnhof. Eine Menschenmenge hört Schreie: „Allahu Akbar! Ich habe eine Bombe!“ Geäußert von einem Mann, der dabei mit einer Tasche wedelt. Er sagt noch: „Ihr werdet alle frei sein!“ Augenpaare blicken ihn an, es wird getuschelt. Eine Augenzeugin macht ein Foto und ruft die Polizei. Eine Bombe hatte der Mann nicht bei sich. Panik gab es auch keine.
Wollte „irgendwie Angst machen“
Viereinhalb Monate später, Mitte März, sitzt der Mann mit Symptomen einer psychischen Störung vor einer Richterin des Landesgerichtes Salzburg. Er gilt als zurechnungsfähig und wird vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen: Er wollte niemanden bedrohen, sondern nur Aufmerksamkeit erregen, wird die Entscheidung begründet. Der Angeklagte selbst hatte beim Prozess gemeint, den dortigen Personen „irgendwie Angst machen“ zu wollen.
Bankomat mit Moos beschädigt?
Auch zum Vorwurf der Sachbeschädigung erkannte das Gericht trotz Aufnahmen einer Überwachungskamera keine Straftat: Laut Strafantrag hatte der Mann Anfang Oktober, also einen Monat zuvor, in einer Bankfiliale Moos von einer Wand gerissen, in den Bankomaten gesteckt und so das Gerät unbrauchbar gemacht.
Nun schritt das Oberlandesgericht Linz nach einer Beschwerde der Salzburger Staatsanwaltschaft ein und hob aufgrund von „erheblicher Bedenken an der erstgerichtlichen Beweiswürdigung“ beide Freisprüche wieder auf. Der Strafprozess muss jetzt neu durchgeführt werden.
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