Musste Alkohol trinken

Mitschüler gequält: Sozialstunden für 16-Jährigen

Gericht
10.08.2026 19:00

Sechs Monate war die Schule für einen 14-Jährigen die Hölle auf Erden. Denn ein älterer Mitschüler hatte es auf ihn abgesehen – nahm ihm seine Jause ab, zwang ihn intime Aufnahmen von sich zu machen. Ein Schulausflug endete letztlich fast mit einer Alkoholvergiftung des Burschen. Der Tyrann kommt in Korneuburg (NÖ) vor Gericht glimpflich davon.

Es war der erste Schultag am 1. September 2025 – und der Anfang von fürchterlichen sieben Monaten für einen 14-Jährigen. Denn ein älterer Mitschüler hatte es auf den Burschen abgesehen. Der korpulente 16-Jährige steht jetzt im Landesgericht Korneuburg (NÖ) vor dem Schöffensenat.

Jause und Pausengeld abgenommen
Die Latte an vorgeworfenen Delikten gibt zumindest einen Einblick in den Höllenritt des Opfers: schwere Erpressung, geschlechtliche Nötigung, pornografische Darstellung Minderjähriger, Körperverletzung und mehr. So habe der angeklagte Niederösterreicher seinen Mitschüler beispielsweise gezwungen, ihm seine Jause oder sein Pausengeld zu geben. Drohungen – auch mit dem Umbringen – seien fast an der Tagesordnung gestanden.

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Er erlitt eine Alkoholisierung von zumindest 1,2 Promille, musste sich übergeben und verlor in Folge das Bewusstsein.

Landesgericht Korneuburg (NÖ) über Anklagevorwurf

Besonders erniedrigend: „Abgesehen davon soll er das Opfer auch zur Selbstbefriedigung genötigt haben, wobei er es zur Anfertigung und Überlassung von Videos zwang“, heißt es vom Landesgericht Korneuburg. Der Höhepunkt des Martyriums und gleichzeitig der letzte Vorfall: Bei einem Schulausflug musste der 14-Jährige eine Flasche Minzlikör kaufen – und fast vollständig austrinken. Das Resultat waren 1,2 Promille. Nachdem der Bursche erbrechen musste, verlor er sogar das Bewusstsein. 

Verantwortungsübernahme – aber nicht öffentlich
So wirft es zumindest die Staatsanwaltschaft vor. Zum tatsächlichen Prozess wird der Zugang verwehrt. Er wird vollkommen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt – der Richter begründet das mit dem jungen Alter des Angeklagten und auch des Opfers. Vor dem Saal wird aber schnell klar, der 16-Jährige dürfte zumindest Verantwortung übernommen haben. Das Opfer wird nämlich von seiner Rechtsvertreterin weggeschickt, muss also nicht aussagen. 

Und schon eine Stunde nach Prozessbeginn verlässt der Schüler mit einem Grinsen den Gerichtssaal wieder. Aus der Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Haft wurde eine Diversion mit 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. 

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