Schrecklicher Prozess in Niederösterreich: Vier Unmündige und eine 14-Jährige lockten ein Kind in der Bundeshauptstadt in einen Wohnkeller und misshandelten es grausam. Dabei zückten sie das Handy, filmten und lachten. Nur eine der fünf jugendlichen Täter ist alt genug, um sich für den brutalen Angriff zu verantworten. Am Ende war auch der Richter sprachlos.
Alle in Saal 14 im LG Korneuburg sind zutiefst bedrückt, als der Richter die schrecklichen Videosequenzen abspielt. In denen ein elfjähriger Bub im Keller eines Wohnhauses in Wien von fünf Jugendlichen, von denen vier unmündig sind, brutal zugerichtet wird. Die jungen Peiniger schlagen und treten ihr Opfer, schleudern dessen Kopf gegen die Wand. Der Bub wimmert und fleht, dass sie von ihm ablassen sollen.
Respekt- und reuelose Antworten
„Halt deine Fresse und schrei nicht, du H...“, hört man eine 14-Jährige brüllen, während sie den Angriff filmt. Der darin gipfelte, dass der Elfjährige, mit dem die Bande angeblich eine Rechnung offen hatte, ihre Schuhe ablecken und sich dabei entschuldigen musste. Erst als eine Anrainerin die Schmerzensschreie des Buben hörte, ließen sie von ihm ab. Der zierliche Schüler trug multiple Verletzungen davon.
Alle im Saal sind fassungslos, außer jener 13-jährige Mittäter, der aufgrund seines Alters nur als Zeuge befragt werden kann. Der Richter hatte ihn nach seinen respekt- und reuelosen Antworten aufgefordert, im Publikum Platz zu nehmen, um sich die Videos mitanzusehen – „aus pädagogischen Gründen“, wie er sagt. Mit einem patzigen „Ich will gehen, ich kenn sie eh“, nimmt der Bursch nur widerwillig Platz. Und was passiert, als er die Gesichtstritte, die auch er dem Elfjährigen in dem Keller verpasst hat, am Bildschirm sieht? Er bekommt im Gerichtssaal einen Lachanfall ...
Staatsanwältin: „Opfer als Boxsack“
Auch im Video selbst ist das Gelächter der Täter zu hören. „Sie haben sich auf seine Kosten belustigt, aus Jux und Langeweile – das Opfer als Boxsack“, ist auch die Staatsanwältin merkbar aufgewühlt. Die jungen Täter bezeichnet sie als „Systemsprenger“.
Sie alle sind oder waren in Krisenzentren fremduntergebracht, mussten teilweise sogar dort polizeilich weggewiesen werden. Sie besuchen keine Schule, nehmen Drogen und sind nächtelang abgängig. Der Richter versucht einem nach dem anderen klarzumachen: „Du stehst bei uns auf der Liste. Wenn du so weitermachst, wirst du ab deinem 14. Geburtstag im Häfen sitzen. Wir warten schon auf dich“, sagt er und erntet dafür gelangweilte Blicke der Burschen.
“Ich kann schon machen, was ich will“
Auch die 14-Jährige hat die Schule abgebrochen: „Ich hatte keine Lust mehr“, bekundet sie. „Hatte die Tat im Heim für dich Konsequenzen?“, fragt Herr Rat. „Nein. Aber sie (Anm.: die Betreuer) haben mir schon gesagt, dass sowas nicht schön ist.“ Sie könne aber nach wie vor machen, was sie wolle.
Im Gericht fasst die in Wien geborene Rumänin zwei Jahre bedingt mit dreijähriger Probezeit aus. Der Richter will auf Nummer sicher gehen und fragt: „Hast du das Urteil verstanden?“ – „Ja“ – „Also welche Strafe hast du bekommen?“ Die Antwort des Mädchens lässt ihn resignierend in den Stuhl sacken. Sie lautete: „Gar keine.“
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