225 statt 100 km/h

Raser ohne Führerschein flüchtete vor der Polizei

Salzburg
09.08.2026 14:55

Aggressiv, mit ungewöhnlichen Beschleunigungsmanövern und mehr als doppelt so schnell wie erlaubt war ein 39-jähriger Autolenker in der Nacht auf Sonntag auf der Westautobahn unterwegs. Seine Flucht vor der Polizei endete an einer Leitplanke in Salzburg-Liefering ...

Extrem aggressiv und mit starkem Beschleunigen fuhr ein 39-Jähriger in der Nacht auf Sonntag durch Wals-Siezenheim. Kurz vor Mitternacht fiel er einer Zivilstreife der Polizei auf. Doch anstatt anzuhalten, raste der Mann über die Westautobahn (A1) in Richtung Wien davon. 

Dabei überschritt er die erlaubten 100 km/h um mehr als das Doppelte. Er wurde mit 225 km/h gemessen. Die wilde Verfolgungsjagd dauerte bis Salzburg Mitte an. Dort raste der 39-Jährige mit 200 km/h durch die 80er-Beschränkung im Lieferinger Tunnel und wollte abfahren. 

In der Flachgauer Gemeinde Wals-Siezenheim startete die wilde Verfolgungsjagd.
In der Flachgauer Gemeinde Wals-Siezenheim startete die wilde Verfolgungsjagd.(Bild: ANDREAS TROESTER)

Das dafür nötige Bremsmanöver schaffte der Mann nicht mehr. Er prallte im Kreisverkehr frontal gegen die Leitplanke. Einen gültigen Führerschein besitzt der 39-Jährige nicht. Immerhin wurden weder er noch sein Beifahrer bei dem Unfall verletzt.

„Zum Glück passieren solche Vorfälle eher selten“, so die Polizei auf „Krone“-Nachfrage. Ob eine Verfolgungsjagd überhaupt machbar ist, ohne dass die Beamten andere und sich selbst gefährden, hänge dabei immer von der Situation ab. Zudem hätten Polizisten spezielle Fahrsicherheitstrainings.

Leasingfahrzeug konnte nicht abgenommen werden
Beschlagnahmen konnte die Polizei den Pkw nicht, weil es sich um ein Leasingfahrzeug einer österreichischen Firma handelt. Wie der Lenker der Polizei gegenüber angab, hatte er sich das Auto ausgeliehen, weil er es kaufen wollte. 

Der Fahrer wurde gleich wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen bei den zuständigen Behörden angezeigt. Und auch die Staatsanwaltschaft wird sich mit dem 39-Jährigen beschäftigen – wegen mehrfacher Gefährdung der körperlichen Sicherheit. 

Ebenso muss die Firma mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. „Egal ob als Unternehmer oder als Privatperson – der Verleiher muss immer überprüfen, ob beim Fahrer auch eine Lenkberechtigung vorhanden ist“, so die Polizei. 

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