AK-SERVICE-TIPP

Krank im Urlaub – was soll ich tun?

Steiermark
29.07.2026 04:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Wer in den heiß ersehnten Ferien krank wird, dem fehlt nicht nur die Erholung – möglicherweise gehen auch Urlaubstage verloren. Unter welchen Voraussetzungen das nicht der Fall ist und was als Bestätigung beizubringen ist, erklärt Alexander Stieber, Experte für Arbeitsrecht in der AK Steiermark.

Endlich Urlaub! Aber was passiert, wenn man statt sich zu erholen, krank wird? Unter bestimmten Voraussetzungen gehen die Urlaubstage nicht verloren. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, sollten Beschäftigte diese unverzüglich ihrem Dienstgeber bzw. ihrer Dienstgeberin melden und nach Wiederaufnahme der Arbeit eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.

Für Arbeitstage während des Krankenstandes dürfen den Beschäftigten keine Urlaubstage abgezogen werden. Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert den Urlaub nicht. Sobald der Urlaub zu Ende ist und man wieder gesund ist, muss man wieder arbeiten gehen.

Arbeitsunfähigkeit ist nachzuweisen
Erkranken Beschäftigte während ihres Urlaubes im Ausland, gelten besondere Vorschriften über den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Zusätzlich zur Krankenstandsbestätigung ist eine behördliche Bestätigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Arzt oder die Ärztin, der bzw. die diese Bestätigung ausgestellt hat, zur Ausübung dieses Berufs berechtigt ist. Das entfällt nur, wenn die Behandlung in einer Krankenanstalt erfolgte und eine Bestätigung derselben vorgelegt werden kann.

Bei Fragen kann man sich an die Arbeiterkammer Steiermark wenden.

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