Fenster- und Balkonsicherungen sind seit 2005 Pflicht, trotzdem fallen Katzen in die Tiefe und erleiden lebensbedrohliche Verletzungen. Statt die Konsequenz zu tragen, stellen manche Halter eine fragwürdige Forderung: die „Krone“-Tierecke solle die Tierarztkosten übernehmen. Warum das nicht geht!
Die Rechtslage ist unmissverständlich. Katzenhalter müssen ihre Fenster und Balkone ab dem ersten Stockwerk mit Gitter oder Netz sichern, damit das Tier nicht abstürzen kann. Diese Pflicht steht seit 2005 im österreichischen Tierschutzgesetz.
Trotzdem melden sich bei der „Krone“-Tierecke regelmäßig Personen, deren Katze deshalb schwer verletzt wurde. Die Fälle ähneln sich. Ein Fenster ohne Gitter, ein Balkon ohne Netz, ein Sprung nach einem Vogel oder einer Fliege, ein Sturz aus mehreren Metern Höhe. Die Verletzungen reichen von gebrochenen Kiefern über Lungenrisse bis zur Querschnittlähmung.
Behandlungskosten im vierstelligen Bereich
Nach dem Unfall folgt meist derselbe Weg. Die Tierklinik beziffert die Kosten einer Operation, häufig im vierstelligen Bereich. Der Halter sieht sich außerstande, diese Summe zu tragen, und wendet sich an die Tierecke-Redaktion mit der Bitte um finanzielle Unterstützung aus dem Spendenaufkommen.
An dieser Stelle entstehen regelmäßig Konfliktgespräche. Ein Teil der Anrufer geht davon aus, dass die „Krone“-Tierecke über Mittel verfügt, die frei nach Ermessen vergeben werden können. Tatsächlich verwaltet der Verein „Freunde der Tierecke“ Spendengelder, die österreichweit für Tierhilfe gebunden und gegenüber den Spendern lückenlos zu belegen sind.
Wer keine Sicherungen hat, nimmt das Leid seines Tieres wissentlich in Kauf. Diese Entscheidung werden wir nicht unterstützen.
Maggie Entenfellner, Ressortleitung „Krone“-Tierecke
Allein im Juni 2026 wurden auf diesem Weg Hilfszusagen in Höhe von 27.150 Euro verbucht, jeder einzelne Cent nachvollziehbar dokumentiert. Diese Verpflichtung lässt keinen Raum für Fälle, in denen die Ursache der Notlage in der Missachtung einer seit 21 Jahren bestehenden gesetzlichen Pflicht liegt.
Warum Kulanz hier die falsche Antwort wäre
Eine Fenstersicherung ist im Fachhandel für einen Bruchteil der Kosten einer Notoperation erhältlich. Wird sie unterlassen, entsteht ein Risiko, das der Halter in Kauf nimmt, auch wenn dies selten so ausgesprochen wird. Würde die Tierecke in diesen Fällen zahlen, würde sie diese Unterlassung faktisch mittragen. Halter hätten keinen Anlass, ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, wenn im Ernstfall ohnehin jemand einspringt.
Spendengelder sind zweckgebunden für Tiere, die durch Umstände leiden, die sie nicht selbst verursacht haben, und für Halter, die trotz verantwortungsvollen Handelns in eine Notlage geraten. Ein seit zwei Jahrzehnten bekanntes und mit geringem Aufwand vermeidbares Risiko erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Vor der Anschaffung überlegen
Die Verantwortung für eine Katze beginnt nicht mit dem Einzug des Tieres, sondern mit der Auseinandersetzung, was diese Haltung über Jahre hinweg bedeutet. Ein erheblicher Teil der Halter erfüllt diese Verantwortung ohne Zutun von außen. Andere setzen voraus, dass die Konsequenzen eigener Unterlassungen von Dritten getragen werden, sei es durch das Umfeld, sei es durch unseren Verein „Freunde der Tierecke“.
Für das betroffene Tier bleibt die Situation unabhängig von dieser Debatte belastend. Es hatte keine Möglichkeit, sich selbst zu schützen. Übersteht es den Sturz, ist bei manchen Haltern auch danach keine angemessene Versorgung zu erwarten.
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