Der Säugling war am 28. Februar 2013 schwer verletzt in die Innsbrucker Klinik eingeliefert worden. Mehrere Rippenbrüche, Einblutungen im Gehirn, Hämatome auf der Brust und der Verlust des Sehvermögens wurden bei der Untersuchung im Krankenhaus festgestellt. Außerdem soll der kleine Bub zu diesem Zeitpunkt bereits ältere Einblutungen im Gehirn gehabt haben, die von einem ähnlichen Vorfall stammen könnten.
Ein Gutachten zur Abklärung möglicher Langzeitfolgen hatte dem Kind eine "insgesamt eher günstige Entwicklung" attestiert. Es gebe bisher keine Hinweise auf etwaige Bewegungsstörungen, und auch die Sprache und das Sprachverständnis des Kindes seien altersentsprechend. Um eine seriöse Langzeitprognose machen zu können, müsse man das Kind im Alter von vier bis fünf Jahren jedoch nochmals untersuchen, hieß es in dem Gutachten.
Angeklagter leugnete zweiten Schüttel-Vorfall
Der 24-Jährige hatte sich beim ersten Prozesstermin für nicht schuldig erklärt, danach jedoch seine Verantwortung teilweise geändert. Er habe viel nachgedacht und es könne sein, dass er seinen Sohn damals geschüttelt habe, sagte er vor Gericht. Einen zweiten Vorfall, bei dem das Baby bereits zuvor Gehirnverletzungen und Rippenbrüche erlitten haben soll, hatte der Angeklagte jedoch weiterhin geleugnet. "Für mich steht mit Sicherheit fest, dass es zwei Vorfälle gab", meinte aber Richter Josef Geisler in Richtung des 24-Jährigen bei der Urteilsverkündung.
"Ich habe mir in meiner 30-jährigen beruflichen Laufbahn zu eigen gemacht, opferbezogen zu denken", meinte der Richter in Richtung des Angeklagten. "Zwei Jahre Freiheitsstrafe werden meiner Meinung nach dieser unfassbaren Tat gerecht", fügte er hinzu. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab.
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