Bis 2042 hätte ein IS-Fan und Helfer des Wien-Attentäters in der Justizanstalt Graz-Karlau sitzen sollen – jetzt wird er wohl noch länger hinter Gitter bleiben müssen. Wie berichtet, soll der Mann während seiner Haft erneut über Terrorpläne gesprochen haben. Dafür wurde er nun zu zehn weiteren Jahren Gefängnis verurteilt (nicht rechtskräftig).
„Was meint ihr, wäre los, wenn 50 Bewaffnete, in der ganzen Stadt verteilt, loslegen würden, es gibt mehrere wie mich“ – diese Worte soll ein 25-jähriger Häftling in der Justizanstalt Graz-Karlau geäußert haben. Wie berichtet, hörte ein Justizwachebeamter zufällig mit und brachte den IS-Sympathisanten erneut vor Gericht.
Einschlägig vorbestraft
Der Wiener mit ägyptischen Wurzeln ist mehrfach einschlägig vorbestraft und wurde zuletzt zu einer langen Haftstrafe (bis 2042) verurteilt, weil er geholfen hat, dem Wien-Attentäter Waffen zu besorgen. Im mitgehörten Gespräch soll sich der Mann auf diese Terrornacht bezogen und weitere Terrorpläne gehegt haben.
Angeklagter will „nur Spaß“ gemacht haben
So soll der Beschuldigte gegenüber zwei weiteren Insassen ausgeführt haben, wie er Bomben in Gebäuden platzieren und selbst eine Weste mit Sprengsätzen tragen würde. Es würde Panik ausbrechen, die Stadt würde stillstehen. Als ihm ein Mithäftling empfahl, er solle dabei doch eine schusssichere Weste tragen, entgegnete der Angeklagte, dass er lieber sterben wolle, als eingesperrt und gefoltert zu werden.
Vor Gericht stritt er ab, dass es sich um echte Absichten gehandelt habe. Er habe manches im Spaß gesagt und anderes wiederum habe er auf das Attentat von Wien bezogen.
Das Schöffengericht glaubte ihm aber nicht, sondern hielt den Justizwachebeamten für glaubwürdig. Dieser hatte im November direkt nach den gehörten Worten alles aufgeschrieben, was er gehört hatte. Ein Scherz sei das seiner Ansicht nach nicht gewesen.
Einweisung in Anstalt für gefährliche Rückfallstäter
Das Gericht befand den 25-Jährigen für schuldig. Neben den zehn Jahren Haftstrafe, die er zusätzlich zu den schon aufgebrummten 20 Jahren erhielt, soll der Mann auch in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter eingewiesen werden. Nach der Urteilsverkündung erbat er sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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