„Betreuungspflicht“

Schulen: Kein „Hitzefrei“ trotz Rekordtemperaturen

Österreich
23.06.2026 16:36
Porträt von krone.at
Von krone.at

Schüler schmoren bei den derzeitigen Rekordtemperaturen teils in den Klassenzimmern, manche beklagen deshalb sogar Konzentrationsprobleme. Dennoch gilt an Schulen wegen der Betreuungspflicht nicht ab bestimmten Temperaturen „hitzefrei“. Zwar sei man sich im Ministerium „des Problems bewusst“, der Unterricht müsse trotzdem stattfinden.

Bei den derzeitigen Rekordtemperaturen sollen Klassen stattdessen etwa an kühlere Orte wechseln oder Ventilatoren angeschafft werden. Schulfrei kann grundsätzlich nur bei „Unbenützbarkeit des Schulgebäudes“ gegeben werden. In der Praxis wird in den Schulen mit Temperaturen von fallweise über 30 Grad in den Klassenzimmern unterschiedlich umgegangen.

Unterricht im Freien, früher Schulschluss
Teils wird in den Keller oder kühlere Räume gewechselt oder die Unterrichtszeit im Freien verbracht. Im Osten war bereits Notenschluss, was den Schulen zumindest hier mehr Möglichkeiten gibt. Im Wiener Gymnasium Kundmanngasse können Eltern ihre Kinder angesichts der Hitze im Schulhaus am Donnerstag und Freitag, wenn 35 bzw. 37 Grad angesagt sind, auf Wunsch schon um 12 Uhr abholen, wie „Österreich“ am Dienstag berichtet hat.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr sei sich „des Problems bewusst“ – doch das österreichische ...
Bildungsminister Christoph Wiederkehr sei sich „des Problems bewusst“ – doch das österreichische Schulzeitgesetz stammt aus einer Zeit vor Hitzewellen im Juni.(Bild: Eva Manhart)

Bildungsministerium: „Sind uns des Problems bewusst“
Im Ministerium ist man sich des Problems bewusst, hieß es auf APA-Anfrage im Büro von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS). Wie virulent es ist, zeigte am Dienstag eine Hitzewarnung für Niederösterreich. Dort wurden die Schulen und andere Einrichtungen wie Pflegeheime aufgefordert, ihre internen Hitzeschutz- und Maßnahmenpläne umzusetzen.

Schulzeitgesetz aus Zeit vor Juni-Hitze
Das österreichische Schulzeitgesetz stammt noch aus einer Zeit ohne ständig heiße Juni-Wochen, das Thema „hitzefrei“ kommt darin grundsätzlich nicht vor. Geregelt ist nur ganz allgemein, dass „bei Unbenützbarkeit des Schulgebäudes, in Katastrophenfällen und aus sonstigen zwingenden oder aus im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen“ die zuständige Schulbehörde für maximal drei Tage bzw. das Bildungsministerium „die unumgänglich notwendige Zeit“ durch Verordnung schulfrei erklären kann. Für Pflichtschulen können die Landesbehörden Regelungen erlassen.

Ministerium prüft Maßnahmen
Im Ministerum werden aktuell Möglichkeiten geprüft, wie man die Hitze in den Schulgebäuden – viele davon Altbauten – in Zukunft besser in den Griff bekommen kann. Bis dahin wird den Schulen empfohlen, den Unterricht an Orte mit niedrigeren Temperaturen zu verlegen und auf körperlich anstrengende Aktivitäten zu verzichten. Pausenregelungen sollen angepasst und den Kindern und Jugendlichen genügend Möglichkeiten zum Trinken gegeben werden. Außerdem können Bundesschulen (AHS/BMHS) bzw. im Fall der Pflichtschulen (v.a. Volks- und Mittelschule) die Gemeinden Ventilatoren anschaffen. Bei neuen Schulbauten wird laut Ministerium schon länger darauf geachtet, dass diese sich nicht zu sehr aufheizen. Bestehende Bauten würden nachgerüstet.

Schüler und Studierende leiden unter Hitze
Laut einer vor wenigen Wochen präsentierten Umfrage des Austrian Institute of Technology (AIT) und der Technischen Universität Wien (TU) haben 88 Prozent der 1.500 Befragten die hohen Temperaturen in den Schulen als Belastung gesehen, drei Viertel berichteten von Konzentrationsschwierigkeiten, Müdigkeit und Erschöpfung.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung