Es sind schlimme Vorwürfe, mit denen ein 15-jähriger Bursche in den letzten Monaten zu kämpfen hatte. Eine erst 13-jährige Bekannte zeigte ihn wegen Vergewaltigung an. Die Widersprüche im Akt häuften sich, vor den Schöffensenat musste der Niederösterreicher trotzdem – glatter Freispruch. Und trotzdem: „Viele Bekannte haben sich von mir abgewandt.“
Trotz Sommerhitze sitzt der 15-Jährige in adrettem Hemd und Sakko vor dem Schöffensenat. Er besucht gerade die erste Klasse Oberstufe einer Tourismusschule in Niederösterreich, hatte Hobbys wie ein normaler Teenager eben. Bis sich im letzten Dezember alles änderte – als eine Anzeige bei dem Burschen ins Elternhaus flatterte.
13-Jährige in Kinderzimmer vergewaltigt?
Und der Vorwurf hat es in sich: Er soll eine erst 13-jährige Bekannte vergewaltigt haben. Eine Anschuldigung, die die Staatsanwaltschaft Korneuburg natürlich – und das ist auch gut so – sehr ernst genommen hat. Es wurde ermittelt; Zeugen, Opfer und Angeklagte wurden befragt.
Es kam zur Anklage und nun schließlich zum Prozess gegen den 15-jährigen Schüler im Landesgericht Korneuburg. Er lernte das Mädchen letzten Sommer im Freibad kennen, man hatte vor allem über Snapchat immer wieder Kontakt. Der Jugendliche erinnert sich an den 7. Dezember zurück: „Wir wollten eigentlich auf den Christkindlmarkt gehen.“ Stattdessen lud die 13-Jährige ihn und seinen besten Freund zu sich nach Hause ein – sie hatte sturmfrei.
Berührungen und Zärtlichkeiten ausgetauscht
„Sie hat sich ins Bett reingelegt. Ich bin dann stehen geblieben und hab‘ überlegt. Dann hab‘ ich mich auch aufs Bett gelegt“, sagt der 15-jährige Mandant von Anwalt Sascha Flatz. Sein bester Freund setzte sich auf einen Sessel im Kinderzimmer des Mädchens. „Sie ist immer näher gekommen, hat meinen Kopf gekrault und meinen Bauch gestreichelt.“ Da habe er schließlich den anderen Burschen aus dem Zimmer geschickt. Es sei einvernehmlich zu Berührungen gekommen.
Sie ist überall herumgelaufen und hat erzählt, dass ich der böse Vergewaltiger sei. Viele Bekannte haben sich von mir abgewandt, als sie das gehört haben.
Angeklagter 15-Jähriger
Was das mutmaßliche Opfer später erzählte: Der 15-Jährige habe sie vergewaltigt, sie habe immer wieder „Nein“ gerufen – um genau zu sein „1000 Mal“. Sie habe Angst gehabt, er würde sie schlagen oder Ähnliches. Sie sei in eine Schockstarre verfallen.
Widersprüche im Akt
Doch die Widersprüche scheinen sich zu überschlagen: Der beste Freund, der schon bei der Polizei als Zeuge aussagte und das Mädchen schon lange kennt, meint, nie ein „Nein“ oder Schreie gehört zu haben. Vor der Tür hätte er das jedoch müssen – „Da wäre ich natürlich eingeschritten.“ Außerdem: Das mutmaßliche Opfer schrieb dem Angeklagten auch nach Dezember mehrere Nachrichten, wollte eine Aussprache „wenn das alles vorbei ist“. Und letztlich: Der medizinische Befund ergab keine Auffälligkeiten. Das Mädchen ist noch Jungfrau ...
Für den Schöffensenat gab es also nur ein Urteil. Nämlich einen glatten Freispruch für den 15-Jährigen. Das Mädchen hat wegen Verleumdung keine Konsequenzen zu befürchten, schließlich ist sie strafunmündig. Der niederösterreichische Schüler leidet aber immer noch: „Sie ist überall herumgelaufen und hat erzählt, dass ich der böse Vergewaltiger sei. Viele Bekannte haben sich von mir abgewandt, als sie das gehört haben. Ich war wirklich traurig.“ Das kann auch ein strafrechtlicher Freispruch nicht wiedergutmachen ...
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