Zwist um Ghana-Profi

Gericht bestätigt Einreiseverbot für Partey!

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Von krone Sport

Ghanas Fußballer Thomas Partey hat vor Gericht eine Niederlage erlitten und darf nicht auf den letzten Drücker zum WM-Auftaktspiel seines Teams nach Kanada einreisen!

Das kanadische Bundesgericht in Ottawa wies den Einspruch gegen die zuvor erteilte Einreiseverweigerung für den 33-jährigen Profi vom FC Villarreal ab. Er sieht sich mit Missbrauchsvorwürfen konfrontiert. Damit fehlt Partey beim ersten Gruppenspiel von Ghana gegen Panama am Donnerstag in Toronto.

Das Gericht stellte in seinem Urteil „die Wahrung der Integrität des kanadischen Einwanderungssystems und die Durchsetzung der vom Parlament getroffenen Entscheidungen“ über die Interessen des Klägers, auch wenn die Umstände des Antragstellers „ungewöhnlich und für ihn persönlich sowie für seine Nationalmannschaft von großer Bedeutung“ seien.

Partey steht seit April dieses Jahres wegen Missbrauchsvorwürfen in London vor Gericht. Ihm wird in der Anklage vorgeworfen, im Dezember 2020 eine Frau zweimal vergewaltigt zu haben. Vor dem Southwark Crown Court in London plädierte Partey auf nicht schuldig. Ein Urteil soll nicht vor Mitte 2027 fallen. Wegen dieser Causa hatten Kanadas Behörden dem Spieler die Einreise verweigert.

An Spielen in den USA darf Partey teilnehmen
Der frühere England-Legionär vom FC Arsenal (2020-2025) verfolgte die Verhandlung in Ghanas WM-Camp in Smithfield im US-Bundesstaat Rhode Island. Die amerikanischen Behörden hatten Partey mit Ghanas Nationalmannschaft einreisen lassen. Einem Einsatz von Partey in den weiteren Gruppenspielen der Black Stars gegen England am 23. Juni in Massachusetts und gegen Kroatien am 27. Juni in Philadelphia steht somit nichts im Weg.

Ghanas Nationaltrainer Carlos Queiroz ging auf der Pressekonferenz am Tag vor dem Spiel nicht näher auf den Fall ein. „Ich halte es nicht für notwendig, mich dazu zu äußern. Das gehört nicht zu meinen Aufgaben“, sagte der Portugiese. Zuvor hatte Ghanas Außenministerium eine offizielle Protestnote an das kanadische Außenministerium gesandt – letztlich ohne Erfolg.

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