Frauen missbraucht

Graz-Internist: Mindestens ein Opfer minderjährig!

Steiermark
15.06.2026 12:44
Porträt von krone.at
Von krone.at

Im Fall des Grazer Internisten, gegen den wegen Missbrauchs und heimlichen Videoaufnahmen in der Ordination ermittelt wird, hat die Staatsanwaltschaft Graz am Montag bekannt gegeben, dass zumindest eines der Opfer noch minderjährig war. Unzählige Datenträger, die sichergestellt wurden, werden noch ausgewertet. 

Ermittelt werde bereits seit Herbst 2025, nachdem ein Rechtshilfeersuchen der Schweizer Justizbehörden in Graz eingetroffen war. Der Beschuldigte, er ist über 60 Jahre alt, betreibe nämlich auch eine Praxis in der Schweiz. 

Datenträger werden ausgewertet
Wie die Staatsanwaltschaft weiter ausführte, sollen sämtliche sichergestellten Datenträger im Wesentlichen ausgewertet worden sein. Die Ermittlungen würden aber noch andauern. Auf dem gesichteten Material seien auch noch mehrere bisher nicht namentlich bekannte Opfer zu sehen. Eine genaue Zahl könne allerdings noch nicht festgemacht werden, sagte Sprecher Christian Kroschl am Montag.

Der erschreckende Fall war über die „Krone“ an die Öffentlichkeit gelangt, nachdem sich ein mutiges Opfer gemeldet hatte. Nun läuft die Suche nach weiteren betroffenen Patientinnen.  

(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Missbraucht und heimlich gefilmt
Der Grazer Internist soll die Frauen jahrelang in seiner Privatordination sexuell missbraucht und heimlich nackt gefilmt haben. Der Mediziner soll sie teilweise sogar sediert, sich auf einem Gynäkologenstuhl sexuell an ihnen vergangen und dies aufgenommen haben. Zahlreiche Fotos und Videos wurden offenbar sichergestellt. Die Frauen sollen außerhalb der regulären Ordinationszeiten in der Praxis gewesen sein, als keine Sprechstundenhilfe mehr zugegen war.

Derzeit sollen acht Betroffene bekannt sein, aber die Polizei geht von weiteren Opfern aus und bittet diese, sich bei einem Verdacht zu melden. Der Verdächtige darf seinen Beruf mittlerweile nicht mehr ausüben. Er verteidigte sich bei seiner Einvernahme damit, dass sein Handeln medizinisch indiziert und die Filmaufnahmen abgesprochen gewesen seien.

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