Ebola-Ausbruch
Air-France-Flieger muss in Kanada zwischenlanden
Ein von der US-Regierung verhängtes Einreiseverbot wegen des Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo hat ein Flugzeug der Fluglinie Air France auf dem Weg nach Detroit zu einer Zwischenlandung in Kanada gezwungen.
Ein kongolesischer Passagier musste in Montréal aussteigen, wie die Fluggesellschaft am Donnerstag mitteilte.
Es habe „keinen medizinischen Notfall an Bord“ gegeben, hob Air France hervor. Der Passagier aus der Demokratischen Republik Kongo sei ohne Krankheitssymptome wegen einer Einreiseverweigerung der USA in Montréal ausgestiegen. Die USA erlauben die Einreise von Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo derzeit nur über einen einzigen Flughafen im Land, den Flughafen Washington-Dulles.
Tödlich verlaufende Fieberkrankheit
Der Ausbruch der oft tödlich verlaufenden Fieberkrankheit war am vergangenen Freitag im Osten der Demokratischen Republik Kongo gemeldet worden. Das Virus, das durch Körperflüssigkeiten von Infizierten übertragen wird, hatte sich nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich schon seit Monaten unentdeckt ausgebreitet.









Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.