Für viel Aufregung hat die Abnahme von 93 Hunden von einer Zuchtstelle in der Steiermark gesorgt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem aufsehenerregenden Fall.
Die Haltungsbedingungen in Käfigen etc. waren, wie berichtet, derart erbärmlich – die Züchterin behauptet, das wäre „nur“ eine temporäre Lösung gewesen –, dass die Hunde abgenommen wurden. Nach zwei Monaten wurden sie nun für „verfallen“ erklärt, womit sie endlich vermittelt werden können.
„Das erste Interesse ist groß“, berichtet Katharina Gründl vom Aktiven Tierschutz, wo die meisten der Vierbeiner versorgt werden. „Sogar aus Dänemark gibt’s Anfragen.“
Der Fall sorgt für Fassungslosigkeit und wirft auch für unsere Leserschaft viele Fragen auf. Etwa: Wie kann es sein, dass ein einzelner Züchter mehr als 100 Hunde hat? Oder: Woran erkennt man seriöse Züchter? Wir haben diese Fragen generell – abseits vom aktuellen Fall – zwei Expertinnen gestellt: Birgit Plank, Chefin des Veterinärreferates, und Juristin Astrid Kirchsteiger-Singer, beide von der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld.
Nein, derzeit gibt es keine konkrete Regelung. Leider! Als Amtstierarzt kann man nur die Haltungsbedingungen wie Raum- und Zwingergrößen beurteilen, Betreuungspersonen einkalkulieren, daraus ergibt sich eine maximal mögliche Anzahl. Es wäre dringend nötig, Maximal-Beschränkungen vorzunehmen.
Diese Kosten müssen dem Land Steiermark vom Tierhalter ersetzt werden. Allerdings: Wenn diese uneinbringlich sind, bleiben sie am Steuerzahler hängen.
Eine solche erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Amtstierärzten und Juristen einer Behörde. Wird vom Tierhalter nicht auf die Tiere verzichtet, müssen diese zwei Monate in einem Tierheim untergebracht werden. Nur bei einem Verzicht können sie sofort vermittelt werden, was natürlich im Sinne der Tiere ist. Wenn Mängel innerhalb der Frist vollends behoben werden, werden die Tiere zurückgegeben.
Die Rechtslage sieht das nicht vor. Erst dann, wenn ein Tierhalter zweimal nach dem Verwaltungsstrafrecht oder einmal gerichtlich wegen Tierquälerei verurteilt wird, wäre eine solche Maßnahme möglich.
Dieser kann die für die Rasse nötigen Untersuchungen lückenlos vorlegen, gewährt Interessenten Zugang zu den Räumen, in denen Welpen gehalten werden, und zu Elterntieren. Er legt Wert auf Sozialisierung.
Ein kleiner Tipp für Interessierte: Unsere Tierheime sind derzeit voll ...
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