Viele Fragen offen

Abgenommen! Das Schicksal von 93 Hunden bewegt

Steiermark
07.05.2026 07:00

Für viel Aufregung hat die Abnahme von 93 Hunden von einer Zuchtstelle in der Steiermark gesorgt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem aufsehenerregenden Fall.

Die Haltungsbedingungen in Käfigen etc. waren, wie berichtet, derart erbärmlich – die Züchterin behauptet, das wäre „nur“ eine temporäre Lösung gewesen –, dass die Hunde abgenommen wurden. Nach zwei Monaten wurden sie nun für „verfallen“ erklärt, womit sie endlich vermittelt werden können.

„Das erste Interesse ist groß“, berichtet Katharina Gründl vom Aktiven Tierschutz, wo die meisten der Vierbeiner versorgt werden. „Sogar aus Dänemark gibt’s Anfragen.“

Katharina Gründl, Sprecherin des Aktiven Tierschutzues, mit einem der Welpen, die einen Platz ...
Katharina Gründl, Sprecherin des Aktiven Tierschutzues, mit einem der Welpen, die einen Platz suchen(Bild: Christian Jauschowetz)

Der Fall sorgt für Fassungslosigkeit und wirft auch für unsere Leserschaft viele Fragen auf. Etwa: Wie kann es sein, dass ein einzelner Züchter mehr als 100 Hunde hat? Oder: Woran erkennt man seriöse Züchter? Wir haben diese Fragen generell – abseits vom aktuellen Fall – zwei Expertinnen gestellt: Birgit Plank, Chefin des Veterinärreferates, und Juristin Astrid Kirchsteiger-Singer, beide von der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld.

Frage 1
Gibt es für Züchter keine Beschränkung bei der Zahl der gehaltenen Hunde?

Nein, derzeit gibt es keine konkrete Regelung. Leider! Als Amtstierarzt kann man nur die Haltungsbedingungen wie Raum- und Zwingergrößen beurteilen, Betreuungspersonen einkalkulieren, daraus ergibt sich eine maximal mögliche Anzahl. Es wäre dringend nötig, Maximal-Beschränkungen vorzunehmen.

Die Leiterin des Veterinäramtes in Hartberg-Fürstenfeld, Birgit Plank (re.) und Juristin Astrid ...
Die Leiterin des Veterinäramtes in Hartberg-Fürstenfeld, Birgit Plank (re.) und Juristin Astrid Kirchsteiger-Singer(Bild: Christian Jauschowetz)
Frage 2
Wer zahlt die Unterbringung im Falle behördlicher Abnahmen?

Diese Kosten müssen dem Land Steiermark vom Tierhalter ersetzt werden. Allerdings: Wenn diese uneinbringlich sind, bleiben sie am Steuerzahler hängen.

Frage 3
Wie ist das Prozedere bei einer Abnahme?

Eine solche erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Amtstierärzten und Juristen einer Behörde. Wird vom Tierhalter nicht auf die Tiere verzichtet, müssen diese zwei Monate in einem Tierheim untergebracht werden. Nur bei einem Verzicht können sie sofort vermittelt werden, was natürlich im Sinne der Tiere ist. Wenn Mängel innerhalb der Frist vollends behoben werden, werden die Tiere zurückgegeben.

Frage 4
Warum kann mit einer Abnahme, die ja immer nur wegen schwer wiegender Gründe passiert, kein Tierhalteverbot ausgesprochen werden?

Die Rechtslage sieht das nicht vor. Erst dann, wenn ein Tierhalter zweimal nach dem Verwaltungsstrafrecht oder einmal gerichtlich wegen Tierquälerei verurteilt wird, wäre eine solche Maßnahme möglich.

Frage 5
Woran erkennt man einen guten Züchter?

Dieser kann die für die Rasse nötigen Untersuchungen lückenlos vorlegen, gewährt Interessenten Zugang zu den Räumen, in denen Welpen gehalten werden, und zu Elterntieren. Er legt Wert auf Sozialisierung.

Ein kleiner Tipp für Interessierte: Unsere Tierheime sind derzeit voll ...

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