Gegen Ex-SPÖ-Politiker

Pensionist gewinnt Prozess um Hasskommentar

Österreich
12.05.2026 17:00

Weil auf der Facebook-Seite eines Pensionisten ein abfälliger Kommentar über einen ehemaligen SPÖ-Politiker gepostet wurde, hatte Letzterer Klage eingereicht – er wollte Schadenersatz. Der Ex-Politiker, der selbst in der Vergangenheit durch grenzüberschreitende Postings aufgefallen war, verlor vor Gericht.

Dass die sozialen Netzwerke kein rechtsfreier Raum sind, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Ob Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Simone Lugner oder Aktivist Sebastian Bohrn Mena – sie klagen „Normalsterbliche“ wegen Hasskommentaren oder dem Teilen oder Liken solcher im großen Stil. Auch ein ehemaliger, durchaus streitbarer SPÖ-Politiker klagte einen Pensionisten aufgrund eines Facebook-Kommentars. Aber nicht, weil dieser sich selbst abfällig äußerte, sondern weil er einen Kommentar auf seiner Seite nicht schnell genug löschte.

Pietätlose Postings zu Tod von Felix Baumgartner
Zur Vorgeschichte: Der klagende Ex-Politiker, der selbst vor Jahren wegen geschmackloser Postings aus der SPÖ gedrängt wurde, ließ auch nach seinem Abgang aus der Partei nicht locker und postete immer wieder grenzüberschreitende Kommentare. Zum Tod des Extremsportlers Felix Baumgartner schrieb er auf seiner Facebook-Seite süffisante Beiträge.

Pensionist fand die Postings pietätlos
Erich Reder, ein Pensionist, hatte die Bemerkungen des ehemaligen Lokalpolitiker auf seiner Facebook-Seite geteilt und selbst kommentiert, dass diese Aussagen „unwürdig“ seien. Unter dem Beitrag des Pensionisten fand sich vor allem harmlose Zustimmung zur Pietätlosigkeit des Postings, aber auch der Kommentar einer Userin, die dem Ex-Politiker ein Alkoholproblem unterstellte.

Bohrn Mena klagte FPÖ-Politiker
Wer beleidigende Inhalte nicht von seiner Seite löscht, macht sich strafbar

Rechtlich tragen Betreiber von Social-Media-Accounts Verantwortung für die Inhalte auf ihren Seiten. Wer Beiträge veröffentlichen und Kommentare anderer Nutzer verwalten oder löschen kann, gilt als Medieninhaber und ist verpflichtet, auf rechtswidrige Inhalte rasch zu reagieren und diese zu entfernen. Was genau als „unverzüglich“ gilt, ist juristisch nicht exakt definiert, dennoch besteht eine klare Pflicht zum Handeln. „Ein rasches Tätigwerden kann insbesondere im Rahmen der Prüf- und Sorgfaltspflichten haftmindernd wirken“, erklärt Anwältin Andrea Strodl, die auch den Pensionisten vertrat.

Das Landesgericht Klagenfurt verurteilte Anfang des Jahres den Kärntner FPÖ-Politiker Gernot Darmann, weil dieser beleidigende Inhalte gegen den Wiener Aktivisten Sebastian Bohrn Mena nicht „unverzüglich“ von seiner Facebook-Seite löschte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Jeder mit Facebook-Profil ist auch Medieninhaber 
Der im Austeilen versierte Poster fühlte sich davon angegriffen und klagte. Aber nicht nur die Verfasserin des Kommentars wegen der Unterstellung eines Alkoholproblems, sondern auch Erich Reder. Dieser solle ihm eine Entschädigung zahlen, da er gegen die gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen hätte und den Kommentar nicht sofort von seinem Facebook-Beitrag gelöscht habe. Denn: Wer einen Social-Media-Account hat, ist vor dem Gesetz Medieninhaber und damit für die „inhaltliche Gestaltung“ verantwortlich. Das gilt auch für Private.

Forderte 850 Euro, sonst Klage
Als dem Pensionisten der Anwaltsbrief einer der renommiertesten Kanzleien ins Haus flatterte, staunte er jedenfalls nicht schlecht. „Erst forderte er 850 Euro von mir, damit er von einer Klage absieht. Aber die wollte ich nicht zahlen und ließ mich klagen“, erzählt Reder. „Dass das von einem kommt, der sonst auf Facebook stark austeilt, hat mich schon gewundert.“ Reder argumentierte, dass er – als er den beleidigenden Kommentar gegen den Ex-Politiker gesehen hat – ihn auch gelöscht hat.

Postings rechtzeitig löschen
Da Reder aber nicht zahlen wollte, klagte der ehemals bekannte Lokalpolitiker, der nach seiner Karriere bei der SPÖ kurze Zeit sein Glück auch bei einer anderen Partei versuchte. Ohne Erfolg: Sowohl in erster wie auch in zweiter und letzter Instanz urteilte das Gericht, dass der Pensionist freizusprechen sei – immerhin habe er das Posting rechtzeitig gelöscht. Das Urteil ist rechtskräftig.

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