Einer der Zeugen, der gegen den berüchtigten „Problembubi“ (16) ausgesagt hatte, war wenige Tage nach der Verhandlung von sechs Freundinnen und Freunden des Verurteilten bedroht, drangsaliert und gezwungen worden, seine Aussage zu widerrufen. Das Video davon hatte die Mutter des Problembubis auf TikTok hochgeladen.
Ziemlich genau ein Jahr ist es her, dass der „Problembubi“ (damals frisch 15) zu stolzen drei Jahren Haft verurteilt worden war, dazu kamen zehn weitere Monate von einer zuvor bedingten Strafe. Er hatte bereits mit 13 Jahren unglaubliche 200 Straftaten auf dem Kerbholz. Seit er strafmündig war, hatte er nur wenige Monate in Freiheit verbracht.
Nach Prozess kennengelernt
Am Mittwoch stand aber nicht er im Mittelpunkt, sondern eine andere Person, die bei den Verhandlungen auch fast immer dabei gewesen war: Seine Mutter. Die 37-Jährige war eigentlich gemeinsam mit sechs Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen aus dem Freundeskreis ihres Sohnes angeklagt, wurde aber schließlich aufgrund eines Arzttermins gesondert verhandelt. Kennengelernt hatte die Mutter die Jugendlichen nach dem zweiten Prozess ihres Sohnes. Sie steht immer noch hinter ihrem Sohn – vielleicht fast etwas zu viel, zumindest laut Anklage.
„Trottel kriegt Schläge“
Konkret ging es darum, dass ein junger Zeuge, der gegen ihren Sohn ausgesagt hatte, kurz nach dessen Verurteilung von einem Sextett an Halbstarken – drei Mädchen und drei Burschen – daheim aufgesucht, bedroht und drangsaliert worden war – mit dem Zweck, ihn zu einem Widerruf seiner Aussage zu zwingen. „Wir sind auf eurer Seite. Ich und meine Leute fahren heute zum Zeugen. Der Trottel kriegt Schläge, der kann gar nichts. Wir reden mit ihm, der wird zusammengehaut, LG, deine Kampfmaus“, hatte eine der Jugendlichen der Mutter geschrieben.
Video hochgeladen
„Das habe ich nicht ernst genommen, Jugendliche reden halt heute so“, meinte die 37-jährige Österreicherin patzig. Die Truppe hatte Erfolg, machte einen Videobeweis. Wenig später hatten die drei Mädchen der Mutter das Video bei einem Besuch übergeben. Diese postete später Ausschnitte davon auf der Kurzvideoplattform TikTok.
Jugendliche angestiftet?
Doch das war nicht der einzige Vorwurf, weswegen sich die Frau am Landesgericht Steyr verantworten musste: Sie sollte die Jugendlichen dazu angestiftet (juristisch: bestimmt) haben, mit dem Zeugen zu „reden“ und eine Aufnahme anzufertigen. „Ich habe das Video hochgeladen, mehr aber auch nicht. Ich habe sicher niemandem etwas angeschafft“, betonte die Mutter mehrmals, aber sichergestellte Chats („Tu dir nicht weh, wenn du mit ihm redest“, oder „schauts, dass ihr Aufnahmen machts“) konnte aber die Richterin nicht überzeugen. Diese entschied sich schließlich für eine drei Monate lange bedingte Haftstrafe für die Mutter.
„Nichts mit Sohn zu tun“
Das Sextett wurde übrigens auch verurteilt – jedoch nach dem Jugendstrafgesetz unter Vorbehalt der Strafe. Gerüchte, denen zufolge das „Problembubi“ hinter Gittern auf Rache an dem Zeugen sinnt, seien allesamt falsch – Ihr Sohn habe all das hinter sich gelassen und nur mehr mit zwei engen Freunden Kontakt, wie die Mutter betonte. Allerdings hatte es auch noch andere merkwürdige Vorfälle gegeben – so sei am Auto des Zeugen bzw. Opfers während der Fahrt ein Reifen abgefallen, und die fehlenden Radmuttern später am Parkplatz gefunden worden.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.