Sieben Monate bedingt

So sehen Österreicher das Urteil gegen Wöginger

Oberösterreich
06.05.2026 08:26
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Die (nicht rechtskräftige) Verurteilung von August Wöginger in der Postenschacher-Affäre lässt die Wogen in der Bevölkerung hochgehen. Der ÖVP-Politiker fasste sieben Monate bedingte Haft sowie 43.200 Euro Geldstrafe aus. Im „Krone“-Forum wird darüber intensiv diskutiert. Wir liefern einen Überblick. 

Wöginger hat nur Minuten nach dem Urteilsspruch seine Konsequenzen gezogen und ist noch im Landesgericht Linz als Obmann des ÖVP-Klubs im Parlament zurückgetreten. Vor Journalisten sagte der Innviertler: „Auch wenn ich mir einen Freispruch gewünscht hätte, ist das nun heute leider nicht eingetreten. Das gesamte Verfahren war für meine Familie, für mich persönlich und auch für meine Arbeit im Parlament ausgesprochen belastend.“

Dann kommt der entscheidende Satz: „Ich gehe zwar weiterhin von einem Freispruch in der zweiten Instanz aus, werde aber dennoch – unabhängig von den weiteren rechtlichen Schritten – meine Funktion als Klubobmann der ÖVP im Parlament mit sofortiger Wirkung zurücklegen und meine volle Aufmerksamkeit meiner Tätigkeit als Sozialsprecher im Parlament widmen.“

Die Reaktion Wögingers auf das Urteil geht viele nicht weit genug. So meint etwa „Krone“-User Helmut3403: Lieber August! Ich war viele Jahre im Staatsdienst und weiß, warum du jetzt das Bauernopfer bist. Seit Bestehen der Republik habt ihr immer das gleiche Spielchen mit den Beamtenbestellungen betrieben. Von der Polizei bis hin bis zu den Höchstrichtern. Ich habe dich gerne gemocht, weil du das gleiche Mundwerk wie der Kickl Herbert hat. Aber eines verzeihe ich dir nicht: Als du nämlich sagtest, dem Kickl seine Anhänger hätten eh nur zerschlissene Hosen an und keine Zähne im Mund...“

„Nur als Klubobmann zurückgetreten, nicht aber als Abgeordneter“
User Dagobald meint: „Der wahre Skandal ist, dass nur einer vor Gericht stand. Alle die das ebenfalls tun oder getan haben aus allen anderen Parteien lachen im stillen Kämmerlein!“ Dass Wöginger weiter Abgeordneter bleibt, nimmt ihm dieser User übel: „Der Un-Gust ist zwar als ÖVP-Klubobmann zurückgetreten, ist aber als ÖVP-Abgeordneter weiterhin auf einem hoch bezahlten Posten im Parlament vertreten. Und wie ich die Genossen von der ÖVP kenne, wird der Gust bald wieder seinen Kostenausfall von einer anderen Seite der Partei ausgeglichen bekommen“, schreibt Hades67.

Mehr als 2000 Kommentare gaben die „Krone“-Leser zur Causa ab, die auch in den nächsten Wochen und Monaten noch präsent sein wird. Denn Wögingers Anwalt Michael Rohregger hat gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Gut möglich ist also, dass der Fall vor dem Oberlandesgericht landet – oder gar neu verhandelt wird, weil formale Fehler festgestellt werden könnten. 

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