Die Anklagebank ist dem 15-jährigen „Problembubi“ aus einer kleinen oberösterreichischen Gemeinde alles andere als unbekannt. Am Mittwoch wurde er schließlich wegen mehrerer schwerer Straftaten – allen voran schwerer Raub – zu einer unbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Weil auch zehn Monate der ursprünglich bedingten Entlassung widerrufen wurden, muss er nun für knapp vier Jahre in Haft.
„Sie nehmen bitte wieder hier vor mir Platz“, so die Richterin zu dem jungen Angeklagten. Das wäre wohl nicht nötig gewesen, denn der mittlerweile 15-Jährige kennt bereits mehrere Anklagebanken im Land, nicht nur die im Landesgericht Steyr, wo er am Mittwochnachmittag Platz nahm.
Zwei Zeugen wurden einvernommen, weil dem „Problembubi“ zur Last gelegt worden war, einen Feuerlöscher aus einem Zugfenster geworfen zu haben. Die Hauptdelikte wiegen jedoch deutlich schwerer: Raub, schwerer Raub, schwerer Diebstahl und schwere Sachbeschädigung zusätzlich zur dauernden Sachentziehung des Feuerlöschers.
Nur teilweise geständig
Die Handydatenauswertung, wegen der der Prozess vertagt worden war, konnte nicht klären, ob der 15-Jährige tatsächlich am Tatort des schweren Raubs oder nur am Kirchdorfer Bahnhof gewesen war. Für diese Tat, bei der er einem Opfer mehrere Knochenbrüche zugefügt hatte, drohten 7,5 Jahre Haft. Allerdings stritt er seine Teilnahme ab, ebenso will er bei dem aus dem Zug geworfenen Feuerlöscher nicht dabei gewesen sein. Den Autodiebstahl und die Sachbeschädigung in der Garage gestand er – wohl aber auch, weil er dort auf frischer Tat ertappt worden war.
Schon als 13-Jähriger hatte der sogenannte Intensivtäter über 200 Anzeigen gesammelt
Die Staatsanwältin am ersten Prozesstag
Riesiges Vorstrafenregister
Die kriminelle Vorgeschichte des „Problembubis“ ist mehr als umfangreich. „Schon als 13-Jähriger hatte der sogenannte Intensivtäter über 200 Anzeigen gesammelt“, hatte die Staatsanwältin am ersten Prozesstag ausgeführt. Wegen seiner Strafunmündigkeit blieben sie folgenlos. Zwei Tage nach seinem 14. Geburtstag schlug er wieder zu. Damals wurde er wegen schweren Raubs und Einbruchs zu 24 Monaten unbedingter Haft verurteilt und nach 14 Monaten im November 2024 bedingt entlassen.
Kuriose Ermahnung
Auch eine Zuseherin fing sich in der Verhandlung am Mittwoch eine Ermahnung ein: Sie hatte dem 15-jährigen Untersuchungshäftling in einem Brief detailliert von verschiedenen Zeugenaussagen berichtet. Dabei war ihr offenbar weder bewusst, dass das verboten ist, noch, dass die Gefängnispost überwacht wird.
Bevor es zur Beratung ging, redete Anwalt Manfred Arthofer der Vorsitzenden und dem Schöffen noch einmal ins Gewissen: Obwohl der Angeklagte wie ein Erwachsener aussehe, sei er doch nicht mehr als ein Kind, das eine besonders schwierige Lebenssituation in die falsche Richtung gelenkt hätte. Er betonte, dass er mit dem Jugendlichen auf Arbeitssuche sei und alles tun würde, um dem „Problembubi“ noch eine Chance zu geben, denn man dürfe einen 15-Jährigen nicht einfach so aufgeben. Der Angeklagte gab am Mittwoch kaum etwas von sich.
Die Stunde der Wahrheit
Der 15-Jährige wurde nach rund 30 Minuten Beratung in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen. Er fasste drei Jahre unbedingte Haft aus. Dazu kommen noch zehn Monate, die ihm bei der letzten Strafe bedingt erlassen wurden. Die seit Februar abgesessene Untersuchungshaft von rund vier Monaten wurden angerechnet – so kommen rund dreieinhalb Jahre zusammen – nicht rechtskräftig. Mildernd wurden das teilweise Geständnis, die Tatsache, dass es bei den Raubüberfällen bei Versuchen geblieben war, und dass der Feuerlöscher wieder an die ÖBB zurückgegeben werden konnte, gewertet.
Schwere Haftstrafe alternativlos
Erschwerend allerdings wurden der sehr rasche Rückfall fast direkt nach der bedingten Entlassung und sein „sehr massives Vorstrafenregister“ gewertet, wie die Richterin ausführte. „Sie mögen in Ihrem Leben schon mehr durchstanden haben, als andere in ihrem ganzen Leben, aber jeder hat sein Packerl zu tragen. Es fehlt bei Ihnen die Alternative, wir konnten Sie nur zu einer strengen Haftstrafe verurteilen.“
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.