Im ersten Quartal des Jahres 2026 sind die Einbürgerungen in Österreich deutlich gestiegen. Von Jänner bis März erhielten laut Statistik Austria 6641 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft. Das ist ein Plus von 21,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Darunter sind vor allem Personen, die seit mindestens sechs Jahren in Österreich wohnen. „Darüber hinaus wurden 1578 beziehungsweise um fast drei Viertel mehr Ehepartner und Ehepartnerinnen sowie Kinder eingebürgert“, sagte Manuela Lenk, Generaldirektorin von Statistik Austria. Die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger kommen vor allem aus Syrien, der Türkei, Afghanistan, Bosnien und Herzegowina sowie dem Iran. Etwa die Hälfte waren Frauen, ungefähr ein Drittel unter 18 Jahren alt. Mehr als ein Fünftel wurde bereits in Österreich geboren.
Mehr als zwei Drittel erfolgten aufgrund eines Rechtsspruchs, etwa nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen. Zwei politisch Verfolgte des Nationalsozialismus und 1943 Nachkommen von politisch Verfolgten erhielten ebenfalls die österreichische Staatsangehörigkeit. Von diesen lebten fast alle im Ausland, vor allem in Israel, in den Vereinigten Staaten und Großbritannien. Diese Einbürgerungen sind im Vergleich zum ersten Quartal 2025 zurückgegangen.
Minus in Oberösterreich und im Burgenland
199 Personen wurden aufgrund der Ehe mit einem Österreicher beziehungsweise mit einer Österreicherin sowie 155 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes hierzulande und nachhaltiger Integration eingebürgert. 29 Personen wiesen außerordentliche Leistungen im Staatsinteresse auf, die zu ihrer Einbürgerung führten.
In sieben Bundesländern haben im ersten Quartal des Jahres mehr Menschen die Staatsbürgerschaft erhalten. Die relative Zunahme war in der Steiermark am deutlichsten, gefolgt von Kärnten und Wien. Weniger Einbürgerungen gab es in Oberösterreich (minus 14,4 Prozent im Vergleich zu 2025) und im Burgenland (minus 9,6 Prozent).
So haben sich die Einbürgerungen in den einzelnen Bundesländern entwickelt:
Voraussetzungen, um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten, sind unter anderem Unbescholtenheit (z.B. keine gerichtlichen Verurteilungen und anhängige Strafverfahren), ein hinreichend gesicherter Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Demokratie, die beim Staatsbürgerschaftstest geprüft werden.
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