Radau an Fichtenhecke

Nachbarschaftsstreit endet mit Schlauch-Attacke

Steiermark
28.11.2024 06:00

Warum Rasenmähen am Pfingstmontag zur Eskalation unter verhassten Nachbarn führte und wie ein Gartenschlauch zum Lasso wurde – der Inhalt eines etwas anderen Gerichtsprozesses am Dienstag in der Steiermark.

Die Causa, die am Dienstag im steirischen Leoben verhandelt wurde, ist eigentlich ein Fall für das heitere Bezirksgericht. Hintergrund ist offenbar ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit. Angeklagt ist ein pensionierter Postenkommandant.

Er soll seinen Nachbarn mit einem Gartenschlauch blutig geschlagen haben, weil der sich über das Rasenmähen am Pfingstmontag beschwert hatte.

 Schlauch flog wie Lasso über Hecke
„Er hat den Schlauch über die Fichtenhecke geschleudert wie ein Lasso und mich mit der Spritze vorne am Kopf getroffen wie mit einer Peitsche“, schildert der Nachbar aufgeregt Richter Roman Weiß. Davor hätte er ihn von oben bis unten über die Hecke nassgespritzt. „Ich bin durch die Hecke gekrabbelt, hab ihm den Schlauch weggenommen und ihn ,alter Dodel’ geschimpft“, gesteht der Unternehmer. „Ich bring dich um, ich erschieß dich“, soll der Pensionist dann gedroht haben.

Hundezucht verhindert?
„Das ist sowieso sein Satz. Den schreit er immer“, erzählt der Nachbar. Es sei von Anfang an immer schwierig gewesen. „Er fotografiert uns auch jeden Tag und wirft uns Pfuschen beim Hausbau vor.“ Seinetwegen hätte seine Lebensgefährtin auch ihre Hundezucht am Nachbargrundstück umplanen müssen. Auch wenn der Pensionist behauptet, man hätte sich darüber schon 2016 im Guten geeinigt.

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Er hat den Schlauch über die Fichtenhecke geschleudert wie ein Lasso und mich mit der Spritze vorne am Kopf getroffen wie mit einer Peitsche.

Der Nachbar

Ohnehin sagt der 85-Jährige: „Die Angaben des Zeugen sind alle falsch, ich bin schuldlos“. Weil er wegen Bluthochdrucks ins Krankenhaus musste und es die Tage vorher geregnet hätte („das kann man auch gern nachprüfen“), sei das Rasenmähen unabdingbar gewesen. „Das Gras war schon sehr hoch. Und ich habe gerade einmal eine halbe Stunde gebraucht.“

„Dass das mit dem Rasenmähen am Pfingstmontag nicht besonders gescheit war, ist ihnen aber schon klar, oder?“, so der Richter. „Ja, aber ich war in einer Zwangslage. Ich war danach eine Woche wegen des Blutdrucks zur Beobachtung im Spital und wer hätte dann den Rasen gemäht? Gezahlt hätte ich dafür keinen.“

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Dass das mit dem Rasenmähen am Pfingstmontag nicht besonders gescheit war, ist ihnen aber schon klar, oder?

Richter Roman Weiß zum Angeklagten

Plötzlich hätte der Nachbar dann über den Zaun geschrien, dass das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt sei. „Er zeigt mich an und ich verliere meinen Führerschein, hat er gebrüllt“, schildert der Angeklagte. „Du Depp, du Streihansl! Mach doch was du willst“, hätte der 85-Jährige dann zurück geschrien.

„Durch Wasserdruck flog Schlauch ins Gesicht“
„Voller Zorn ist der dann plötzlich durch einen Spalt in der Hecke auf mich zugestürmt und hat mir mit der Faust zweimal gegen das Kinn geschlagen. Ich habe da ja gerade den Rasenmäher abgespritzt. Vor Schreck habe ich den Schlauch losgelassen. Durch den Wasserdruck ist er ihm wahrscheinlich ins Gesicht geflogen!“ So würde er sich zumindest die blutige Verletzung im Bereich der linken Schläfe erklären.

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Ich musste den Rasen mähen, ich war in einer Zwangslage.

Der angeklagte pensionierte Postenkommandant

„Das muss aber ein ziemlicher Druck gewesen sein, wenn der Schlauch so weit rauf fliegt“, seufzt der Richter. „Ja, das war ordentlich Druck“, nickt der Angeklagte. Er sei nach der Attacke auf jeden Fall ins Haus gegangen. „Ich war durch die Schläge benommen und schwindlig. Ich musste mich hinlegen.“ Erst später seien ihm die große blutige Verletzung an seiner Hand und die Absplitterungen an der Zahnprothese aufgefallen. „Durch die Faustschläge vermutlich.“

Freispruch im Zweifel
„Es hat keine Drohung stattgefunden“, betont auch der Verteidiger. „Mein Mandant ist kein Streithansl. Die Schwierigkeiten gingen erst los, als der Zeuge nebenan eingezogen ist.“

Der Prozess endet schließlich mit einem Freispruch für den pensionierten Polizisten, da der Richter die Aussagen des Nachbarn anzweifelte. „Sie waren teilweise lebensfremd und widersprüchlich zu den Angaben, die vor der Polizei gemacht wurden.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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