Ärger über Mahnung

Großes Fragezeichen um 41 Euro Steuernachzahlung

Niederösterreich
05.04.2026 07:50
Porträt von Niederösterreich-Krone
Von Niederösterreich-Krone

Eine Steuerschuld von 41 Euro löst bei einer Angestellten aus Ternitz, Bezirk Neunkirchen (Niederösterreich), Rätselraten aus. Erst auf Nachfrage beim Finanzamt bekommt sie darüber Aufklärung. 

Eine unliebsame Überraschung hatte kürzlich eine Ternitzerin in ihrem Briefkasten. „Ich bekam einen Brief vom Finanzmt“, so Birgit S. Darauf prangte groß das Wort „Mahnung“ und der Hinweis: „Sie haben offenbar übersehen, den auf Ihrem Abgabenkonto aushaftenden und bereits vollstreckbaren Rückstand in Höhe von 41 Euro zu überweisen.“ Frau S. ist verwundert. Wie kann für sie als Angestellte eine Steuerschuld beim Finanzamt bestehen? Der Betrag müsse spätestens bis 26. März überwiesen werden, nur so könne sie Einbringungsmaßnahmen wie Pfändung ihres Gehaltes vermeiden.

Erst Anruf brachte Aufklärung
Erst mit einem langwierigen Anruf beim Finanzamt kam die Aufklärung. Sie habe im Jahr 2024 einen Klimabonus in Höhe von 195 Euro ausbezahlt bekommen. Nachdem dieser jedoch nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze steuerfrei ist, wurde bei einkommensstärkeren Personen hier nun die Steuer nachgefordert.

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Ich hätte mir viel Zeit erspart, wenn bei der Mahnung einfach dabeigestanden wäre, worum es sich bei dem Betrag handelt.

Birgit S., Ternitz

Vonseiten des zuständigen Finanzamts heißt es dazu: „Wer FinanzOnline verwendet, bekommt diesen Bescheid online zugestellt.“ Das Problem für Frau S.: „Ich habe meinen letzten Lohnsteuerausgleich vor drei Jahren gemacht – sah also keine Notwendigkeit, in mein digitales Postfach hineinzuschauen.“

Ab Jahreseinkommen von über 66.000 Euro Versteuerung Pflicht
Im Ministerium bestätigt man, dass der Klimabonus ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro versteuert werden muss. „Bei unselbstständig Beschäftigten erfolgt diese Berücksichtigung automatisch im Rahmen der Lohnverrechnung“, heißt es dazu. Und: „Soweit uns bekannt ist, wurden Personen, die aufgrund ihres Einkommens zur Versteuerung verpflichtet sind, vorab schriftlich darüber informiert.“

Frau S. hat den Betrag jetzt überwiesen. Aber sie ärgert sich nach wie vor über die österreichische Bürokratie. „Ich hätte mir viel Zeit erspart, wenn bei der Mahnung einfach dabeigestanden wäre, worum es sich bei dem Betrag handelt“. Und auch vorab habe sie darüber keine extra schriftliche Information erhalten. 

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