Mit April ist die neue Mietpreisbremse in Kraft getreten. Sie soll verhindern, dass die Inflation vollständig durchschlägt. Wie stark Mieter entlastet werden, hängt jedoch auch von der Wohnungsart ab. Krone+ hat die wichtigsten Fakten zusammengefasst.
In den meisten Wohnungen hierzulande darf die Miete nur erhöht werden, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Wertsicherung bzw. Indexanpassung vereinbart ist – ohne diese ist eine Anhebung grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme sind Richtwert- (z.B. in Altbauwohnungen) und Kategoriemieten, die dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen, weil dort Erhöhungen gesetzlich erlaubt sind, auch wenn im Vertrag nichts dazu steht.
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