Wind und Trockenheit

Regeln für das Osterfeuer: Das ist zu beachten

Steiermark
01.04.2026 09:00

Die steirischen Feuerwehren und das Land Steiermark mahnen einmal mehr zur Vorsicht bei Brauchtumsfeuern. Wind und zu wenig Niederschlag erhöhen die Gefahr der Ausbreitung. Abstand, Löschmittel und Verantwortungsbewusstsein sind essenziell.

Osterfeuer gehören in der Steiermark zum Osterfest wie Pinze und Geselchtes. Das Brauchstumsfeuer ist hierzulande ein Zeichen für Gemeinschaft und Zusammenhalt und verbindet Generationen.

Aber nicht zu jeder Zeit dürfen einfach so Feuer entzündet werden. Zu beachten ist dabei die Brauchtumsfeuer-Verordnung. Demnach ist das Entzünden eines Osterfeuers ausschließlich zwischen 15 Uhr am Karsamstag und 3 Uhr früh am Ostersonntag erlaubt, in der Stadt Graz besteht aber ein allgemeines Verbot. Generell ist höchste Vorsicht geboten.

Verantwortung und Hausverstand
Vielerorts war der Winter sehr niederschlagsarm, die Sturmwetterlage am vergangenen Wochenende hat den Boden zusätzlich ausgetrocknet. Zudem ist am Wochenende immer noch mit starkem Wind zu rechnen. Die Gefahr, dass sich Feuer durch einen Funkenflug ausbreiten und außer Kontrolle geraten, ist dadurch sehr hoch.

Sicherheitstipps der Feuerwehr

Ausschließlich trockene Pflanzenreste (z.B. Laub) und unbehandeltes Holz (z.B. Baumschnitt) verwenden – der Umwelt zuliebe. Sämtliche nicht biogenen Materialien wie z.B. Kunststoffe („Plastiksackerl“), Verpackungsmaterial, Altreifen, Lacke oder Gummi – aber auch andere Abfälle wie Möbelstücke, Altkleider etc., haben im Brauchtumsfeuer nichts verloren.

Keine übergroßen Feuerstellen anhäufen: Nicht zu viel Material auf einmal abbrennen, gefährlichen Funkenflug unbedingt vermeiden.

Tiere schützen: Das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umschichten, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.

Sicherheitsabstände beachten: Dringend empfohlen wird, wegen Rauch und Hitze bzw. Brandausbreitungsgefahr, entsprechend den gesetzlichen Verordnungen, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Feuerstelle einzuhalten. Mindestens 100 Meter zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern. Mindestens 50 Meter zu Straßen, Wegen, etc. Mindestens 50 Meter zu Gebäuden und anderen Objekten und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie Wald, Baumgruppen oder Hecken.

Windrichtung beim Entzünden beachten: Das Feuer darf z.B. bei starkem Wind gar nicht angezündet werden und ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen.

Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen nicht nur ein hohes Risiko (Gefahr von Stichflammen und Verbrennungen), sondern sind auch verboten!

Offenes Feuer muss vom Entzünden bis zum vollständigen Ablöschen durchgehend beaufsichtigt werden. Es ist wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann.

Ausreichend Löschmittel bereithalten (Wasser, Feuerlöscher, Sand etc.).

Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste unbedingt freihalten.

Vorsicht Strohballen: diese gemütlichen Sitzgelegenheiten können sich bereits durch die Hitzestrahlung von allein entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.

Im Ernstfall: Notruf „122“ Sollte das Brauchtumsfeuer außer Kontrolle geraten sofort die Feuerwehr über Notruf 122 alarmieren.

„Unser Appell ist ganz klar: Brauchtumsfeuer ja, aber nur mit Verantwortung, Hausverstand und unter Einhaltung aller Sicherheitsregeln. Dann bleiben sie das, was sie sein sollen. Ein schönes Osterbrauchtum“, sagt Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreter Christian Leitgeb.

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