Ist das kleine Haus am Mondsee ein Schwarzbau, oder passen die Abmessungen doch? Um diese Frage klären zu können, trafen sich am Dienstag die beiden Streitparteien vor dem Landesverwaltungsgericht in Linz. Dabei spielten die verwendeten Ziegel und ein WC eine zentrale Rolle.
Wie konnte ein Gebäude 2025 größer sein, als es im Jahr 2000 bewilligt wurde und auch so gebaut worden sein soll? Diese Frage muss im Fall Josef Mörtl gegen die Gemeinde Mondsee geklärt werden – die Beteiligten trafen einander am Dienstag am Landesverwaltungsgericht in Linz.
Optimistisch in Verhandlung gegangen
Beide Parteien gingen optimistisch in die Verhandlung. Josef Mörtl, Eigentümer der besagten Bootshütte, hatte neben seinem Rechtsbeistand zwei dicke schwarze Ordner dabei. Der Anwalt der Gemeinde Mondsee meinte vor dem Prozess lächelnd zu Bürgermeister Josef Wendtner (ÖVP): „Ich glaube, ich war noch nie so gut auf einen Prozess vorbereitet.“
Vorwurf: Zu lange und zu breit
Die Gemeinde wirft Mörtl – wie berichtet – vor, die Hütte um 31 Prozent zu groß gebaut zu haben. Konkret dürfte das Gebäude, das als Lager für Mörtls Wasserskischule genutzt wird, bei einer Firsthöhe von 5,41 Meter maximal 5,80 mal 4,10 Meter groß sein. Diese Grenze soll sowohl in Länge als auch Breite überschritten worden sein. Daher geht man seitens Gemeinde von einem Schwarzbau aus, ein Beseitigungsauftrag wurde ausgestellt. Diesen bekämpft Mörtl. Laut ihm würde der Bau mit den Maßen übereinstimmen, er sei im Jahr 2000 sogar zu niedrig gebaut worden.
WC an falscher Stelle gebaut
Während der Verhandlung stellte sich allerdings heraus, dass die Ziegelstärke überall dicker ist als ursprünglich zugelassen. Auch das WC wurde entgegen der Bewilligung im Erdgeschoss und nicht im ersten Stock gebaut. Selbst der Richter gestand während der rund dreistündigen Verhandlung, dass er „mit den ganzen Zahlen den Überblick verloren“ habe: Das Urteil wird daher erst schriftlich ergehen. Es seien aber auch noch ein Lokalaugenschein und weitere Einvernahmen möglich. Bis dahin bleibt auch der Kaufvertrag für die Bootshütte mit Fußballstar Konrad Laimer nicht rechtskräftig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.