Für schlimme Gewalt eines in Tirol lebenden Syrers (27) gegen seine Freundin fehlten beim Prozess am Landesgericht die Beweise – für Randale bei der Einlieferung in die U-Haft aber nicht. Dafür gab es für den zigfach Vorbestraften eine saftige Quittung.
Die Vorwürfe waren nichts für schwache Gemüter. Laut Anklage soll der 27-Jährige zu Jahresende 2025 seine Tiroler Freundin massiv verletzt haben. In einem Fall schlug er ihr laut den Ermittlern heftig und mehrfach ins Gesicht, im zweiten Fall schlug er sie und trat die am Boden liegende Frau heftig. Die Folge: Rippenserienfrakturen, ausgeschlagene Zähne und Schnittverletzungen durch Attacken mit einem Gemüsemesser.
Verletzungen? „Das muss ein Dritter gewesen sein“
Vor Gericht gab der Angeklagte das Unschuldslamm: „Ich habe nichts getan“, erklärte er mehrfach und wies darauf hin, dass seine nunmehrige Ex-Freundin schon oft gelogen habe und ihr die Verletzungen von einem unbekannten Dritten zufügt worden seien. „Sie ist in einem Fall mit blutender Lippe zu mir gekommen.“
Sie haben Vorstrafen, dass es nur so kracht.
Richterin Andrea Wegscheider begründet die unbedingte Haft
Opfer und Zeugen blieben fern
Die Wahrheit ließ sich nicht eruieren, weil die ebenso amtsbekannte Frau unentschuldigt fernblieb und eine versuchte Vorführung scheiterte. Auch weitere Zeugen, die zur Klärung hätten beitragen können, fehlten. Richterin Andrea Wegscheider entschied sich, diese Anklagepunkte vorerst auszuscheiden.
Unbedingte Haftstrafe für versuchten Widerstand
Ein Urteil gab es trotzdem. Denn der Angeklagte wehrte sich bei der Verbringung in die U-Haft so heftig, dass es fünf Justizbeamte brauchte, um ihn in seine Zelle bugsieren zu können. Für diesen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt wurden zwei Jahre unbedingte Haft verhängt! „Sie haben Vorstrafen, dass es nur so kracht“, begründete sie das vergleichsweise harte Urteil – noch nicht rechtskräftig.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.