Nicht rechtskräftig

Verwahrloster Häftling: Suspendierungen aufgehoben

Österreich
13.06.2014 10:33
Die über vier Beamte der Justizanstalt Krems-Stein in Zusammenhang mit der Verwahrlosung eines Häftlings verhängten vorläufigen Suspendierungen sind von der Disziplinarkommission aufgehoben worden. Da diese Entscheidungen aber noch nicht rechtskräftig sind, werden die Betroffenen vorerst nicht wieder in den Dienst gestellt. Das Disziplinarverfahren sowie das gerichtliche Strafverfahren gegen die Beamten gehen weiter.

Nach Bekanntwerden des von der Wochenzeitung "Falter" im Mai aufgedeckten Falls des 74 Jahre alten Häftlings waren drei Justizwachbeamte und die Leiterin des psychologischen Dienstes der Strafvollzugsanstalt durch die Disziplinarkommission im Justizministerium vorläufig suspendiert worden.

"Eine solche Entscheidung kann durch Rechtsmittel angefochten werden. Die Betroffenen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Disziplinarkommission hat die vorläufigen Suspendierungen gestern Nachmittag aufgehoben", sagte der stellvertretende Leiter der Strafvollzugsdirektion, Christian Timm. "Das Disziplinverfahren geht weiter, ebenso das gerichtliche Strafverfahren", erklärte der stellvertretende Leiter der Strafvollzugsdirektion.

Häftling hatte zentimeterlange Zehennägel
Der Häftling, der sich im Maßnahmenvollzug befindet, wurde in eine andere Justizanstalt verlegt. Bekannt wurde die Verwahrlosung bei einer Untersuchung im März. Der Mann hatte eingetrocknete Bandagen an den Füßen, unter den Verbänden wurden eitrige Geschwüre entdeckt, seine Zehennägel waren zentimeterlang. Der 74-Jährige habe seine Beine absichtlich nicht gepflegt, um auf sich aufmerksam zu machen, hieß es ein einem justizinternen Gutachten (Bericht siehe Infobox).

Der Mann hat seine Strafe wegen versuchten Mordes längst verbüßt, kann aber, da er als geistig abnorm gilt, zeitlich unbefristet angehalten werden, solange ihm nicht von einem Psychiater bescheinigt wird, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Diese Überprüfung hat laut Gesetz "in regelmäßigen Abständen" - zumindest alle zwei Jahre - stattzufinden.

Brandstetter kündigte Ende der Vollzugsdirektion an
Der Maßnahmenvollzug war vom zuständigen Vollzugsgericht Krems am 20. Februar 2014 ohne Anhörung des Mannes und ohne Einholung eines aktuellen psychiatrischen Gutachtens verlängert worden. Justizminister Wolfgang Brandstetter hat nach Bekanntwerden des Falls die Auflösung der Vollzugsdirektion angekündigt. Sie wird im Laufe des kommenden Jahres von einer "Generaldirektion" abgelöst, die im Ministerium angesiedelt sein wird.

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