Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich: Während aktuell medizinische Fehlleistungen des Öfteren für Schlagzeilen sorgen, zeigt ein ganz besonders skurriler Fall, dass Patienten im Normalfall immer noch am kürzeren Ast sitzen. Ein Arzt operierte in Oberösterreich den falschen Finger einer Frau, dennoch bekam diese kein Schmerzengeld.
Doch der Reihe nach: Eine Frau litt an einer Einengung der Beugesehne an den Ringbändern des rechten Mittelfingers und des rechten Ringfingers. Sie hatte Schmerzen und Probleme mit der Funktion und der Beweglichkeit der Finger. Deshalb legte sie sich in einem heimischen Spital unters Messer und ließ sich ihren desolaten Mittelfinger operieren. Das war zumindest der Plan, doch der Chirurg operierte stattdessen irrtümlich den Ringfinger.
Patientin wollte 5000 Euro
Die Patientin war dementsprechend wenig begeistert, sie verklagte das Krankenhaus und dessen Haftpflichtversicherung. Wegen der OP hatte sie elf Tage lang Schmerzen und bekam eine eineinhalb Zentimeter lange Narbe, wollte dafür 5000 Euro Schmerzengeld, wie ein Bericht in der „Presse“ zeigt.
Es war doch keine „gmahde Wiesn“
Eine „gmahde Wiesn“, sollte man meinen, doch es lief dann doch völlig anders. Das Bezirksgericht Braunau und auch das Landesgericht Ried im Innkreis wiesen die Klage ab. Die Argumentation der Richter ist interessant: Der Arzt hatte sich zwar beim Finger vertan, aber der Eingriff sei dennoch erfolgreich gewesen, weil dadurch das schmerzhafte „Schnappen“ des Ringfingers behoben worden sei.
Die Frau zog bis zum Obersten Gerichtshof, aber auch dort bekam sie eine Abfuhr. Außer Spesen und Ärger also nichts gewesen.
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