„Heimlich still und leise“ soll die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ihre Leistungen gekürzt haben: So fällt etwa ein Zuschlag beim Krankengeld weg, beim Zahnersatz steigen die Selbstbehalte. Informiert wurden die Versicherungsnehmer dazu allerdings nicht ...
Viel Aufregung herrscht um die für Mai angekündigten Veränderungen rund um die Finanzierung von Krankentransporten in Österreich. Die ÖGK streicht ja die Zuschüsse für die Sekundärtransporte. Aber nicht nur dabei spart sie künftig ein, wie die „Krone“ erfuhr. Auch andere Leistungen werden bzw. wurden bereits gekürzt. Und das offenbar still und heimlich, der Beschluss fiel nämlich bereits Ende Februar. Auf der ÖGK-Website ist davon aber noch nichts zu lesen.
Diese Kassenleistungen wurden und werden gekürzt
Eine der Änderungen betrifft etwa den Familienzuschlag beim Krankengeld. Dieser Zuschlag in Höhe von zehn Prozent wurde bisher ab dem 43. Tag eines Krankenstands ausbezahlt, wenn Versicherte Angehörige zu versorgen haben. Seit 1. März ist diese Regelung gestrichen. Besonders betroffen sind Familien mit Alleinverdienern oder Alleinerzieherinnen, die bei längeren Krankenständen nun weniger Geld erhalten.
Auch bei Zahnersatz muss man künftig tiefer in die Tasche greifen. Ab 1. Mai steigt der Selbstbehalt für medizinisch notwendigen Zahnersatz von 25 auf 30 Prozent. Bei einer Behandlung im Wert von 5000 Euro würde das für Betroffene rund 250 Euro Mehrkosten bedeuten.
Weitere Änderungen betreffen, wie berichtet, Krankentransporte. Diese sollen künftig ja nur noch bei bestätigter Gehunfähigkeit bewilligt werden. Gründe wie fehlende öffentliche Verkehrsmittel oder eine fehlende Begleitperson sollen künftig nicht mehr ausreichen.
Auch bei der Kieferregulierung kommt es zu Einschränkungen. Zwei Diagnosen werden aus dem Leistungskatalog gestrichen, zudem auch Kostenzuschüsse für bestimmte außervertragliche Leistungen. Dadurch könnte es für Familien schwieriger werden, eine Zahnspange vollständig über die Kasse finanziert zu bekommen.
Zusätzlich wird beim verlängerten Krankengeld eine weitere verpflichtende Begutachtung eingeführt. Versicherte müssen künftig zwischen der 63. und 67. Woche ihres Krankenstandes eine zusätzliche ärztliche Untersuchung absolvieren.
Heimlich, still und leise wurden ÖGK-Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht – und das ohne die Öffentlichkeit anständig darüber zu informieren!

Raph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen
Bild: Thomas Topf
Grüne Kritik an „heimlicher“ Änderung
„Den Kranken und Versicherten im Land wird von der ÖGK schon wieder ins Börserl gegriffen, mit aktiver Unterstützung der SPÖ in Person der zuständigen Ministerin Schumann. Heimlich, still und leise wurden ÖGK-Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht – und das ohne die Öffentlichkeit anständig darüber zu informieren“, ärgert sich Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen, über die Änderungen der ÖGK-Satzung Ende Februar.
Denn veröffentlicht wurden die Kürzungen und höheren Selbstbehalte, die teilweise sogar bereits seit 1. März gelten, nirgends außer im RIS-System, das in der Bevölkerung kaum bekannt ist. „Dass die Österreicherinnen und Österreicher keinerlei Information erhalten haben, dass sie wieder einmal verstärkt zur Kasse gebeten werden, ist inakzeptabel. Leistungen kürzen und gleichzeitig vom ,Kampf gegen die Zwei-Klassen-Medizin‘ reden, das passt nicht zusammen“, so Schallmeiner. Die Satzungsabänderung wurde offiziell vom Gesundheitsministerium abgesegnet, allerdings sei das nur ein Formalakt: „Die ÖGK ist ein Selbstverwaltungskörper. Wir dürfen solche Abänderungen nur ablehnen, wenn sie rechtswidrig oder grob zweckwidrig sind“, erklärt Martin Mandl, Pressesprecher von Gesundheitsministerin Korinna Schumann.

Seitens der ÖGK argumentiert man die Kürzungen mit Finanzierungsdruck und Spardruck. Man habe zwar das prognostizierte Defizit von einer Milliarde auf eine halbe Milliarde reduziert, allerdings müsse weiter evaluiert werden, wie die finanziellen Mittel, die zur Verfügung stehen, eingesetzt werden. „Gleich nach den Beschlüssen wurden sowohl die rechtliche und organisatorische Umsetzung aufbereitet, als auch Informationen an die betroffenen Stellen aufgesetzt“, heißt es seitens der ÖGK. Nun würden sie aber „in Tranchen an die zuständigen Stellen“ gehen.
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