Obsorge, Kontaktrecht

Warum das Kindeswohl oft auf der Strecke bleibt

Österreich
26.03.2026 16:20

Mehr als jede dritte Ehe geht in Österreich in die Brüche. Hinter diesen nüchternen Zahlen stehen oft schwere Schicksale. Die betroffenen Kinder geraten meistens zwischen die Fronten und sind Hauptleidtragende. Können sich die Eltern nicht einvernehmlich einigen, beschreiten sie den Weg zum Gericht. Dort beginnt eine Eskalationsspirale – und das nicht unbedingt zum Wohle der Kinder. Es müssen dringend Reformen her, um die Kinder zu schützen – das fordern sowohl Väter als auch Mütter.

 „Es gibt einen Beschluss über geregelte Kontakte mit meinem Kind, aber was soll ich tun, wenn die Mutter nicht kooperativ ist? Ich kann nur einen Antrag nach dem anderen vor Gericht stellen. Es zieht sich alles in die Länge. Und nach drei Jahren heißt es, jetzt sei so viel Zeit vergangen, jetzt wollen die Kinder nicht mehr zu mir“, schüttet der Vater einer Tochter in Wien sein Herz aus. Ein anderer hat mittlerweile aufgegeben, unbeantwortet bleibende Briefe an seine Kinder zu schreiben. Resigniert hält er fest: „Wenn ich das von Anfang an gewusst hätte, hätte ich mir das alles nicht angetan. Außer Geld und Nerven zu kosten, hat meinem Kind und mir das nichts gebracht.“ Dabei habe er auch immens viel Glück gehabt. Er konnte wegen eines Burn-outs längere Zeit nicht arbeiten, sein Chef sei aber sehr verständnisvoll gewesen. „Es hätte auch anders ausgehen können“, weiß der Mann.

Kontaktabbrüche und Angst vor Gewalt
Solche Sätze fallen in Gesprächen mit betroffenen Eltern immer wieder. Mütter und Väter erzählen von Kontaktabbrüchen trotz vom Gericht beschlossener Betreuungszeiten, von jahrelangen Verfahren und belastenden Gutachten. Mütter berichten oft auch über ihre Angst vor Gewalt – neben physischer vor allem psychischer und finanzieller Natur, die getrennt erziehenden Frauen ziemlich zusetzen. Dazwischen stehen Kinder, deren Alltag von Streit, Loyalitätskonflikten und häufigen Besuchen bei Psychologinnen und Psychologen bestimmt wird, die sie nicht verursacht haben.

Jahrelange Verfahren an Bezirksgerichten, verhärtete Fronten und dazwischen Kinder, die am ...
Jahrelange Verfahren an Bezirksgerichten, verhärtete Fronten und dazwischen Kinder, die am meisten leiden(Bild: Christof Birbaumer)

Die Erfahrungen der betroffenen Mütter sind ebenso dramatisch. Sie beklagen die Bagatellisierung von Gewalt an Familiengerichten. Statt Schutz zu erhalten, würden Gewaltopfer von der Justiz oft im Stich gelassen und pathologisiert, kritisiert der Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A. Manchen Müttern werde sogar der Entzug der Obsorge angedroht, wenn der Kontakt zum gewalttätigen Vater verweigert werde. Schließlich gilt die gemeinsame Obsorge prinzipiell auch nach einer Scheidung.

Häufig beginnt eine Eskalationsspirale – und das nicht unbedingt zum Wohle der Kinder ...
Häufig beginnt eine Eskalationsspirale – und das nicht unbedingt zum Wohle der Kinder (Symbolbild).(Bild: Prostock-studio – stock.adobe.com)

Das habe schwerwiegende Folgen für Kinder und ihre Mütter, so FEM.A. Wenn Kinder den Kontakt zum Vater ablehnen, etwa weil sie ihn als gewalttätig erlebt haben, werde der Grund der Ablehnung bei der Mutter gesucht. „Ihnen wird häufig Manipulation der Kinder vorgeworfen“, erklärt FEM.A-Obfrau Andrea Czak. Das sei aber eine klassische Täter-Opfer-Umkehr. 98 Prozent der Frauen, die sich bei ihrem im Jahr 2019 gegründeten Verein melden, seien von Gewalt betroffen. „Es gibt auch viele geschiedene Ehen, wo die Aufteilung super funktioniert. Problematisch wird es, wenn Gewalt im Spiel ist“, betont die Expertin und weist darauf hin, dass Gewaltdynamiken von der Familiengerichtshilfe und den Richterinnen und Richtern oftmals nicht erkannt würden.

Nach einer erfolgten Scheidung heißt noch lange nicht, dass alles für die getrennte Zukunft geregelt ist. Sind Kinder im Spiel, muss eine Vereinbarung über die Obsorge und das Kontaktrecht gefunden werden – stets sollte dabei das Kindeswohl im Fokus stehen. Doch die Realität sieht anders aus. krone.at hat sich in den vergangenen Wochen mehrere strittige Obsorge- bzw. Kontaktrechtsverfahren angeschaut, mit betroffenen Müttern, Vätern, Richterinnen und Richtern, Anwältinnen und Anwälten, Psychologinnen, Mediatorinnen und Sozialarbeitern gesprochen, um sich ein Bild von den Stärken, den Schwächen und den Problemen der Familiengerichtsbarkeit zu machen. Die Geschichten der Mütter und der Väter, die unter strengster Wahrung ihrer Anonymität nur sehr abstrakt dargestellt werden können, sprechen Bände. Der Begriff „Ohnmacht“ fällt regelmäßig. 

Kinderrechtskonvention

Die wichtigsten Bestimmungen der Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 ist ein völkerrechtlicher Vertrag mit 54 Artikeln, der 196 Staaten verpflichtet, Kinder als eigenständige Rechtssubjekte anzuerkennen.

Die wichtigsten Bestimmungen:

  • Die Familie ist die natürliche Umgebung für das Aufwachsen eines Kindes.
  • Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen (Gerichte, Behörden, Institutionen), muss das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden.
  • Jedes Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, soweit möglich.

  • Bei Trennung hat das Kind grundsätzlich das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen, sofern das nicht dem Kindeswohl schadet.
  • Kinder haben Anspruch auf Schutz vor Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausbeutung – auch innerhalb der Familie.
  • Kinder haben das Recht, in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden.

Problematische Gutachten und „Ferndiagnosen“
Ein Wiener, der seit Jahren geschieden ist und regelmäßigen Kontakt zu seinem Kind hatte, darf plötzlich dieses nicht mehr sehen. Nach einem Antrag auf gleichmäßig aufgeteilte Betreuungszeiten (Doppelresidenz- oder auch Wechselmodell genannt, Anm. d. Red.) entschied das Gericht, dass bis auf Weiteres nur begleitete Besuche stattfinden dürfen. Ein privates Gutachten war bei dieser Entscheidung ausschlaggebend. Dieses wurde später von einer gerichtlich beeideten Sachverständigen in mehreren Punkten auseinandergenommen. Die nächste Instanz hob die Entscheidung mit der Begründung auf, dass dem Vater erstens keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden sei und auch das private Gutachten „nicht den Anforderungen für klinisch-psychologische Berichte genüge“.

Der Fall wanderte zurück ans Erstgericht, die bisherige Regelung bleibt aber weiterhin bestehen. Das sei eher ungewöhnlich, bestätigt die Wiener Familienanwältin Sonja Aziz, die bisher „lediglich von einem einzigen ähnlichen Fall gehört“ hat, wo die Wirkung des aufgehobenen Beschlusses dennoch bestehen geblieben ist. Zum Privatgutachten des oben angeführten Falles merkt Aziz an: „Solche werden von Richtern meistens nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen, weil sie einseitig sind.“

Obsorge und Kontaktrecht

  • Obsorge umfasst die elterliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind bis zur Volljährigkeit. Dazu zählen: Pflege und Erziehung, gesetzliche Vertretung und Vermögensverwaltung. Zur Obsorge berechtigt sind verheiratete Paare automatisch ab Geburt des Kindes, bei unverheirateten Paaren zunächst nur die Mutter. Seit der Reform des Kindschaftsrechts 2013 können Väter einen Antrag auf gemeinsame Obsorge stellen. Dies war davor gegen den Willen der Mutter gar nicht möglich.
  • Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) ist rechtlich unabhängig von der Obsorge zu betrachten, denn grundsätzlich hat auch ein Elternteil ohne Obsorge ein Recht auf persönliche Betreuungszeit mit dem Kind.

  • Auch nach einer Scheidung bleibt die gemeinsame Obsorge prinzipiell aufrecht. Allerdings muss eine Einigung darüber erzielt werden, wo der Hauptwohnsitz ist. Daneben geht es um die Ausgestaltung der Betreuungszeiten. Ist das Kindeswohl bedroht, kann das Gericht auch eine alleinige Obsorge beschließen.

Anton Pototschnig, Obmann des Vereins Wir Väter, berichtet demgegenüber von mehreren solchen Fällen, die ihn allein in den letzten Monaten erreicht haben. Immer wieder würden Väter den Kontakt zu ihren Kindern aufgrund solcher „unsachlicher“ Gutachten und Befunde verlieren, sobald ein Antrag auf Doppelresidenz gestellt werde. Die Beurteilungen würden teils ohne persönliche Begutachtung der Kinder oder teils per „Ferndiagnose“ (über Video-Calls) erfolgen, erklärt der Familiencoach im Rahmen der Jugendwohlfahrt.

Psychologin: „Was sich manche Kollegen trauen, wundert mich“
Auch krone.at liegen zwei solcher „Ferndiagnosen“ vor, wo entweder das Kind oder der Vater nie persönlich begutachtet wurden. Lediglich die Angaben per E-Mail und persönliche Treffen mit der Mutter haben ausgereicht, um Berichte für das Gericht anfertigen zu lassen. Gegen die betroffene Psychologin wurde bei mehreren zuständigen Stellen Beschwerde eingelegt – diese blieben ohne Konsequenzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass Richterinnen und Richter nicht an psychologische Gutachten gebunden sind, da der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gilt. Das bedeutet, dass sie nach ihrer freien Überzeugung entscheiden, ob sie etwas als bewiesen ansehen oder nicht. Sie müssen ihre Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen und aufgrund ihrer Lebenserfahrung und Menschenkenntnis treffen. Die Überlegungen, die sie dabei angestellt haben, müssen sie darlegen, um ihr Ergebnis zu begründen.

Dass auf mangelhaften Befunden so mancher Beschluss mit großer Tragweite und langer Wirkung basiert, weiß auch Ida Raheb-Moranjkic vom Berufsverband Österreichischer PsychologInnen. „Das kommt leider immer wieder vor. Was sich manche Kolleginnen und Kollegen da trauen, wundert mich schon“, kommentiert die Klinische Psychologin den Hinweis auf Einsprüche, Beschwerden und sogar zivilrechtliche Klagen im Gespräch mit krone.at.

Die Expertin weist darauf hin, dass man hier aber genau differenzieren müsste, denn häufig liegen Missverständnisse vor: Fachliche Stellungnahmen oder Berichte werden von Privatpersonen (Privatgutachten) eingeholt. Sie unterliegen keinen klaren Kriterien. Gutachten von gerichtlich beeideten Sachverständigen hingegen müssen die Leitlinien des Sozialministeriums, die Standesregeln und das Psychologengesetz beachten. In diesen Kriterien ist auch festgelegt, in welchem Setting die Untersuchung von Eltern, Kindern bzw. die Dynamiken zwischen den Personen erfolgen müssen. „Ferndiagnosen“ seien nicht gestattet. Diese sollten allerdings auch nicht in Privatgutachten einfließen, merkt Raheb-Moranjkic an.

Richterin will „nichts beschließen“
Häufig kommt es aber zu gar keinen Beschlüssen – und zwar jahrelang. Anwälte und betroffene Familien berichten von ihren Erfahrungen aus dem Gerichtssaal. So soll eine Wiener Bezirksrichterin einmal gesagt haben, sie werde „nichts beschließen“, weil die Partei, die sich benachteiligt fühle, „sowieso in Rekurs geht“ – und das wolle sie sich „sicher“ nicht antun. Die Folge war eine Reduzierung der Kontakte des Vaters zu seinen Kindern auf ein Minimum. Ein Rekurs dagegen allerdings konnte eben wegen des fehlenden Beschlusses nicht eingebracht werden.

Kinder sind die Hauptleidtragenden, wenn sich die Eltern scheiden lassen und sich auch noch vor ...
Kinder sind die Hauptleidtragenden, wenn sich die Eltern scheiden lassen und sich auch noch vor Gericht streiten.(Bild: nadezhda1906 - stock.adobe.com)

Ein weiterer betroffener Wiener Vater verfügt über zwei Sachverständigengutachten, in denen der Kindesmutter „erhebliche Erziehungseinschränkungen“ attestiert werden. Eine Kindeswohlgefährdung wurde geäußert und der Verdacht an die Kinder- und Jugendhilfe weitergeleitet. Doch diese Befunde werden von den mittlerweile sieben Richtern, die in fünf Jahren seinen Fall verhandelt haben, nicht berücksichtigt. Plötzlich sieht sich der Mann mit Misshandlungsvorwürfen konfrontiert. Diese erwiesen sich am Ende als haltlos. Allerdings hat das jahrelange Kontaktverbot die Beziehung zu seinen beiden Kindern erheblich beschädigt.

Durch diese langen Phasen des Kontaktabbruchs vergehe Zeit, die nicht mehr nachgeholt werden könne. Die betroffenen Kinder gerieten in einen Loyalitätskonflikt, denn sie hätten oft Angst davor, auch noch die Mutter zu verlieren und „passen ihren Willen an“. „Von einem freien Willen, auf den Mütter und manche Beratungsstellen verweisen, kann hier keine Rede sein“, beklagt Pototschnig, der sich für eine Demokratisierung von Verfahrensabläufen einsetzt.

„Wir wollen weg von hierarchischen Entscheidungsstrukturen und einem intransparenten Nebeneinander vieler Akteure, mit dem Nebeneffekt von Willkür, Konflikteskalation, Kontaktabbrüchen und langen Verfahren, hin zu einem transparenten Miteinander und der Stärkung der Eigenverantwortung von Eltern“, so Pototschnig, der selbst betroffener Vater ist und als diplomierter Sozialarbeiter und Familienberater über 30 Jahre Erfahrung in Trennungs- und Scheidungsberatung hat. Er kennt laut eigenen Angaben Hunderte ähnliche Fälle.

Anton Pototschnig hat bereits mehrere Hundert Väter, aber auch zahlreiche Mütter in seiner ...
Anton Pototschnig hat bereits mehrere Hundert Väter, aber auch zahlreiche Mütter in seiner Funktion als diplomierter Sozialarbeiter beraten und kämpft gegen veraltete Denkmuster und für einen konstruktiven Dialog.(Bild: Anton Pototschnig)

Auch wenn er meistens mit Männern zu tun hat, treten doch immer wieder Frauen an den Verein heran. Die Mitglieder treffen sich regelmäßig und tauschen sich über den Stand ihrer Verfahren aus und geben sich hilfreiche Tipps. Bei so einem Treffen war auch krone.at dabei und konnte sehen, wie die Beteiligten „ticken“. Es handelt sich keineswegs um konservative und in patriarchalen Denkmustern verfangene Personen. Der Ausdruck „verantwortungsvolle Vaterschaft“ fällt häufig. Man zeigt sich auch offen zur Kooperation mit Frauenorganisationen, um gemeinsam auf die Probleme hinzuweisen und dafür zu kämpfen, beiden Elternteilen die gleiche Chance zu schaffen, „ihre Beziehung zum Kind auch nach einer Trennung weiterleben zu können“. Selbstverständlich sei das nur in Fällen möglich, wo keine Gewalt im Spiel ist. Da sind sich alle einig.

Mutter: „Öffentliche Stellen waren wenig hilfreich“
Eine Frau aus dem benachbarten Ausland schildert gegenüber krone.at, wie sie der Liebe wegen nach Österreich gezogen sei und geheiratet habe. Sie bekam zwei Kinder. Wenige Jahre später trennte sie sich von ihrem Mann. Eine Doppelresidenz-Vereinbarung entwickelte sich zunehmend zu einem Verlust ihrer Sprösslinge. Irgendwann habe es nur noch sporadische Treffen gegeben, die auch geheim gehalten werden mussten – aus Angst vor dem Vater. Eine große psychische Belastung für die Mutter, die mit diesem enormen Verlust zu leben gelernt hat.

Rückblickend weiß sie aber ganz genau, was sie anders hätte machen müssen und beklagt, dass „öffentliche Stellen wenig hilfreich waren“. Stünde sie abermals vor einer Scheidung, würde sie „gleich einen guten Anwalt nehmen“, versichert die Frau. Im Vergleich zu ihrem Geburtsland vermisst sie in Österreich verpflichtende, längere Familienbegleitung nach der Scheidung und eine bessere Betreuung bzw. Begleitung der Kinder „von neutralen Dritten“.

„Vor Gericht entsteht der Eindruck, dass eine echte inhaltliche Prüfung kaum stattfindet. Aggressoren werden nicht überprüft, Beweise ignoriert, Kinder überhört oder nicht ernst genommen“, beklagt eine andere betroffene Frau. Sie führt weiter aus: „Kindern wird ein eigener Wille abgesprochen, während Müttern pauschal unterstellt wird, ihnen etwas einzureden – obwohl viele Mütter sich nichts sehnlicher wünschen als Entlastung und ein harmonisches Co-Parenting.“

Frauenorganisation: „Müttern geht es immer ums Kindeswohl“
Eine weitere Mutter, die sich an krone.at gewandt hat, lässt ihren Frust heraus: „Niemals hätte ich vorher geglaubt, wie rückschrittlich dieses Feld derzeit ist. Das bestätigen auch Frauen, die sich vor 30 oder 40 Jahren haben scheiden lassen. Die können oft gar nicht fassen, was heute los ist.“ Sie gibt betroffenen Frauen den Rat, Gewalt in der Familie vor Gericht gar nicht zu erwähnen. Denn: „Sonst wird man derart wahrgenommen, dass man das nicht verarbeitet hätte. Gewalt generell wird vom Familiengericht und Psychologen prinzipiell als Streit wahrgenommen, was offen gesagt ziemlich hart ist, wenn man einiges an Gewalt durch diesen Ex-Partner erfahren hat. Wenn Gutachter, wie in meinem Fall, keine Erfahrungen mit notorischen Lügnern haben und sich auch nicht mit Gewalt richtig auskennen, kann auch der Richter trotz besserem Wissen nichts ausrichten.“

Czak fordert verpflichtende Schulungen im Bereich des Gewaltschutzes für Richterinnen und Richter. Denn im Zuge der Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren komme es dadurch häufig zu einer Retraumatisierung der Frauen, die „nicht mit einem Gewalttäter kooperieren und vor allem ihre Kinder schützen wollen.“ Dennoch gehe es Müttern „immer ums Kindeswohl“.

Väterorganisation beklagt „willkürliche“ Kontaktabbrüche
Pototschnig widerspricht dieser Aussage. Für die Väter in seinem Verein erscheinen die Kontaktabbrüche als „willkürlich“. „Mütter behandeln Kinder oft wie ihren Besitz. Behörden, vor allem die Gerichte, setzen dem oft kaum etwas entgegen“, betont der Sozialarbeiter. „Auch wenn sich viele Vorwürfe nach monatelangen Überprüfungen als unwahr herausstellen, bleiben die Kontaktbeschränkungen oft bestehen.“

Zu den Forderungen seitens FEM.A ans Justizministerium, das derzeit an einer Reform des Kindschafts- und Familienrechts arbeitet, zählen: keine Obsorge oder Kontaktrechte für gewalttätige Elternteile, wenn der Schutz nicht gewährleistet sei; zudem sollte es auch ein Verbot von Mediation und verpflichtender Elternberatung mit dem gewalttätigen Ex-Partner geben. FEM.A pocht auf die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle bei institutioneller Gewalt durch Richterinnen und Richter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familiengerichtshilfe oder Gutachterinnen und Gutachter sowie den Zugang zu qualifizierter Rechtsvertretung für armutsbetroffene Mütter. Auch wird die Forderung nach mehr Rechtsmitteln für Kinder laut, damit diese notfalls ihr Kontaktrecht zu beiden Elternteilen auch einklagen können.

FEM.A-Obfrau Andrea Czak ist selbst alleinerziehende Mutter und setzt sich seit 2017 politisch ...
FEM.A-Obfrau Andrea Czak ist selbst alleinerziehende Mutter und setzt sich seit 2017 politisch für die Rechte und den Schutz von Frauen ein.(Bild: Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A/Fotostudio Bechyna)

Gewalt habe viele Gesichter, am häufigsten komme sie in Form von psychischer und finanzieller Form daher, weiß Czak. Frauen verdienen in den meisten Fällen – unter anderem wegen der häufiger in Anspruch genommenen Karenz und auch der späteren Betreuungspflichten – deutlich weniger als Männer und können sich teure Verfahren gar nicht leisten. Dem widerspricht Familienrechtsanwalt Armin Windhager und weist auf die Möglichkeit hin, Verfahrenshilfe zu beantragen. Zudem trägt immer jener Elternteil die Kosten für die Besuchsbegleitung, der um das Kontaktrecht ansucht – d.h. in den meisten Fällen die Väter.

Anwalt: „Justiz macht sich selbst das Leben schwer“
Er sieht hauptsächlich zwei Probleme in der Familiengerichtsbarkeit: die langsam arbeitende Familiengerichtshilfe und das Fehlen eines effektiven Zwangsmittelregimes. Die Familiengerichtshilfe unterstützt die Richterinnen und Richter durch fachliche Stellungnahmen und Erhebungen. Sie führt Gespräche mit Eltern und Kindern, klärt die Lebenssituation ab und kann Empfehlungen zum Kindeswohl abgeben. Ziel ist es, dem Gericht eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten und einvernehmliche Lösungen im Sinne des Kindeswohls zu fördern. „Dort passiert lange nichts. Auch die Klärung von Missbrauchsvorwürfen dauert viel zu lange“, so Windhager. Der Jurist gibt der Justiz auch selbst eine große Mitschuld an der langen Verfahrensdauer: „Wenn man Wischi-Waschi-Strafen verteilt, dann macht man sich selbst das Leben schwer.“

Es gebe zwar Beugestrafen bei mangelnder Kooperation bzw. Missachtung von Beschlüssen, diese werden aber seiner Erfahrung nach selten tatsächlich exekutiert. Zudem verfahre man bei den Beugestrafen (Geldstrafen) nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, d.h. diese dürfen nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der durchzusetzenden Pflicht stehen. Eine Anwendung des Kumulativprinzips, bei dem jedes Vergehen eine neue Strafe nach sich zieht und all diese addiert werden, würde seiner Ansicht nach Verfahren sofort beschleunigen. Die Frauenorganisation FEM.A weiß hingegen von zahlreichen Frauen, die sehr wohl ihre Beugestrafen zahlen und damit noch mehr unter finanziellen Druck geraten.

Pototschnig plädiert für eine Beratungspflicht vor dem Gerichtsweg. Dabei sei es sehr wichtig, dass die Beratungsstellen dem Gericht mitteilen müssen, ob sich die Elternteile an der Beratung konstruktiv beteiligt haben oder nicht. Unbegründete Kooperation solle Konsequenzen für die Zuteilung von Obsorge und Kontaktrecht nach sich ziehen. Darüber hinaus setzt sich sein Verein für die gesetzliche Festlegung der Doppelresidenz als Leitbild ein. „Eltern müssen auf Augenhöhe und gleichberechtigt mit dem Kind in Kontakt bleiben können“, fordert der Vereinsobmann.

„Enorm geforderte“ Gerichte und Eltern, die gewinnen wollen
Susanna Kleindienst-Passweg, die laut eigenen Angaben während ihrer aktiven Zeit zu jenen Richterinnen zählte, die nur wenige derartige Konflikte entscheiden mussten und die meisten zu einer Einigung gebracht hatten, betont im Gespräch mit krone.at, dass die streitenden Ex-Partner im Zuge einer Familienberatung und Mediation zu einer befriedigenden Lösung finden können. Ihr ebenfalls bereits pensionierter Richterkollege Robert Fucik, der 1999 bis 2005 Richter des Oberlandesgerichts Wien und 2005 bis November 2023 jene Abteilung des Justizministeriums leitete, die für internationales Zivilrecht und auch Kindesentführungsfälle zuständig ist, kennt diesen Umstand.

Seiner Ansicht nach gibt es manche Richterinnen und Richter – vor allem junge –, die mit solch komplexen und emotionalen Streitfällen „enorm gefordert“ sind. Wichtig ist ihm aber, dass die „Lösung nicht primär in einer Entscheidung besteht, sondern darin, die Eltern dazu zu bringen, das Beste für das Kind zu finden“. Es gehe also nicht darum, „Recht zu bekommen“, sondern „eine Lösung für das Kind zu finden“. Diesen „Perspektivenwechsel“ müssten die streitenden Eltern vornehmen.

Kleindienst-Passweg sieht hier eine ungenügende Ausbildung bzw. Sensibilisierung der Richterschaft in den Bereichen Psychologie, Mediation und Gewaltschutz. „Ich musste als Familienrichterin die Leute oft zum Verstehen bringen. Aber das ist grundsätzlich nicht Teil unserer Jobbeschreibung“, erklärt die ehemalige Richterin, die einige Jahre parallel als Mediatorin unterwegs war und sich dann im Alter von 60 Jahren aufgrund der Doppelbelastung für die Mediation entschieden hat. Sowohl Fucik als auch Kleindienst-Passweg sprechen sich für eine entsprechende Ergänzung der Richterausbildung aus. Allerdings werde gerade in Zeiten des Spardrucks „oft als Erstes bei der Weiterbildung gespart“. Den Personalmangel führen die beiden ebenfalls ins Spiel („rund 200 Richter fehlen derzeit bundesweit“), aber das sei ja ohnehin allgemein bekannt.

Besuchscafés als „Geschäftsmodell“?
Vonseiten der Väter wird auch der Vorwurf laut, dass es sich bei den sogenannten Besuchscafés um ein „Geschäftsmodell“ handle. Tatsächlich kommt es vereinzelt vor, dass begutachtende Psychologinnen und Psychologen gleichzeitig auch als Besuchsbegleitung in diesen Einrichtungen arbeiten. Diese Doppelrollen sollten jedoch nicht überbewertet werden, da die Gruppe der Psychologinnen und Psychologen, die im gerichtlichen Kontext tätig ist, überschaubar ist, meint Raheb-Moranjkic. Sie selbst würde hier dennoch jedem eine klare Trennung empfehlen.

Dies wird bei Yumi, einem staatlich geförderten Besuchscafé und gemeinnützigen Verein in Wien, strikt eingehalten. „Bei uns gibt es solche Doppelrollen nicht. Wir sind zwar divers aufgestellt, mit Psychologinnen, Pädagoginnen, Elternberaterinnen, einer Kinderbeiständin und einer Mediatorin. Aber wir fertigen keine Gutachten an“, informiert Billy Klein, eine der beiden Obfrauen, über die Einrichtung. Vielmehr werden Berichte über den Ablauf der Besuchskontakte verfasst. Da ein umfassender gesetzlicher Rahmen fehlt, spricht die Yumi-Obfrau, wenn es zum Beispiel um die Ausgestaltung der Berichte und die Qualifikation der Besuchsbegleiterinnen und Besuchsbegleiter geht, von einem „Wildwuchs“. Sie selbst hat mit Kolleginnen und Kollegen den Verein BBO Besuchsbegleitung Österreich gegründet. Dieser Verein hat Qualitätsstandards erarbeitet und ermöglicht einen Austausch und Zusammenarbeit von Besuchsbegleitungen in ganz Österreich.

Hin und wieder folgt auf eine Besuchsbegleitung eine Elternberatung oder Mediation, allerdings erst dann, wenn die Begleitung des Kindes beendet ist. Die Nachfrage an Besuchsbegleitung ist laut Klein dramatisch hoch und kann kaum bewältigt werden. Lange Wartelisten und vermeidbare Eskalationen sind die Folgen. Daher wären mehr solche Besuchseinrichtungen notwendig, um den Ansturm der Familien zu bewältigen. Den Vorwurf eines „Geschäftsmodells“ stellt Klein klar in Abrede. „Das ist nicht nur falsch, sondern wird der so wichtigen und sinnstiftenden Arbeit, die auch der Gewaltprävention dient, nicht gerecht!“, erklärt die ausgebildete Juristin und eingetragene Mediatorin und unterstreicht, dass geförderte Vereine – wie es auch ihrer ist – gemeinnützig sein müssen. Daher seien solche Besuchscafés per se nicht auf Gewinn ausgerichtet.

Der Kinderbeistand

Ein Kinderbeistand ist ein psychosozial geschulter Begleiter mit viel Erfahrung in der Arbeit mit Kindern. Als Vertrauensperson fungiert er während eines Gerichtsverfahrens als Helfer und als „Sprachrohr“ des Kindes. Er hilft dem Heranwachsenden, das Verfahren zu verstehen und verhilft seinem Schützling, seine Wünsche und Interessen vor Gericht geltend zu machen. Der Kinderbeistand ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet und darf Gesprächsinhalte nur mit Einverständnis des Kindes weitergeben.

Doch bei all diesen unterschiedlichen Blickwinkeln auf die Probleme der Familiengerichtsbarkeit treffen sich die Väter und Mütter in bestimmten Punkten wieder. Dazu zählt zum Beispiel das Aufreißen hierarchischer Strukturen an den Gerichten, wo einzelne Richter entscheiden. Niederschwellige Angebote wie Kompetenzzentren und Mediation sollten ausgebaut werden. Dies würde auch die Gerichte massiv entlasten, sind sich alle sicher. Auch der Mangel an gerichtlich beeideten Sachverständigen wird von allen Seiten beklagt bzw. auch deren Gutachten, die nach bestimmten „angelernten Mustern“ verfasst werden, weil sie „auch in Zukunft Aufträge vom Gericht erhalten möchten“, bemängeln sowohl Väter als auch Mütter.

Justizministerium arbeitet an „modernem Familienrecht“
Es bleibt abzuwarten, welche Probleme das „moderne Familienrecht“, das die Regierung angekündigt hat, ins Visier nimmt. Aus dem Justizministerium wollte man kürzlich noch nicht allzu viel zum Inhalt und zum Zeitplan verraten – nur so viel: „Es wird die gemeinsame Verantwortung der Eltern betont: Statt Obsorge soll es künftig elterliche Verantwortung heißen. Betreuung und Entscheidungsrechte werden zusammengeführt. Bei einem Urteil im Bereich schwerer häuslicher Gewalt wird die elterliche Verantwortung automatisch entzogen. Beim Kindesunterhalt sollen die Regeln klarer, einfacher und schneller werden.“ Justizministerin Anna Sporrer zu krone.at: „Auch nach dem Ende der Beziehung soll die gemeinsame elterliche Verantwortung im Zentrum stehen. Es soll der Grundsatz gelten: Mitreden darf, wer sich auch einbringt.“

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