ÖVP-Klubobmann August Wöginger will im neuerlichen Prozess um Amtsmissbrauch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) einschalten. Er legt Beschwerde ein, weil er beim Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) LInz nicht angehört worden sei.
Das OLG hatte die Entscheidung im ersten Prozess, der mit einer Diversion endete, aufgehoben. Dieser muss daher wiederholt werden. Wögingers Anwalt Michael Rohregger meint jedoch, dass die Strafprozessordnung den Grundrechten widerspricht. Der VfGH hat sich mit dieser Frage noch nie befasst.
Anwalt: Beschuldigte nicht eingebunden
Rohregger meldete verfassungsrechtliche Bedenken an, weil der Beschwerde gegen die bereits erteilte Diversion stattgegeben wurde, ohne dass die Beschuldigten eingebunden wurden.
„Recht auf ein faires Verfahren“
In einem Antrag regt er das Landesgericht (LG) Linz daher an, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden. Kritisiert wird etwa, dass der Staatsanwaltschaft trotz Zustimmung zur Diversion in der Hauptverhandlung ein Beschwerderecht zusteht und Angeklagte im Beschwerdeverfahren überhaupt nicht beteiligt werden. Rohregger sieht das „Recht auf Gehör und Waffengleichheit“ verletzt, er stützt seine verfassungsrechtlichen Bedenken auf das „Recht auf ein faires Verfahren“ der Europäischen Menschenrechtskonvention und das in der Verfassung festgeschriebene Gleichbehandlungsgebot.
Ich habe den Antrag gestellt, dass das LG Linz diese Frage dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorlegt.
Michael Rohregger, Anwalt von August Wöginger
Gericht: Prozesstermine bleiben aufrecht
Der ab dem 11. Februar anberaumten Hauptverhandlung mangle es an einer verfassungskonformen Grundlage, heißt es im Antrag Rohreggers weiter. Beim Landesgericht Linz ist dieser bereits seit längerem eingelangt, hieß es dort. Zumindest bisher sei man nicht an den VfGH herangetreten, die zuständige Richterin habe alle Prozesstermine aufrecht gelassen. Der Antrag habe keine verzögernde Wirkung.
Im Prozess geht es darum, dass Wöginger 2017 beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund interveniert und dafür gesorgt haben soll, dass dieser Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding wurde. Eine besser qualifizierte Mitbewerberin kam nicht zum Zug.
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