Gewalt und Sex

AI: Hausangestellte in Katar werden ausgebeutet

Ausland
23.04.2014 12:31
Zwangsarbeit, sexuelle Übergriffe und Gewalt - weibliche ausländische Hausangestellte werden laut eines am Mittwoch veröffentlichten Berichts von Amnesty International (AI) massiv ausgebeutet. Die mindestens 84.000 Frauen kommen zumeist aus Süd-und Südostasien. Trotz anderer Versprechungen müssen manche bis zu 100 Stunden pro Woche arbeiten - ohne einen freien Tag.

52 weibliche ausländische Hausangestellte wurden von Amnesty International interviewt. Sie berichteten, dass sie geschlagen, an den Haaren gezogen und die Treppe herunter gestoßen worden seien. Drei Frauen seien vergewaltigt worden, doch in keinem der Fälle seien die Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen worden.

"Katar steht wegen der Fußballweltmeisterschaft 2022 im Rampenlicht der Weltöffentlichkeit und wurde wegen der schlechten Bedingungen für ausländische Arbeiter international bereits heftig kritisiert", so Heinz Paztelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich. "Die Hausangestellten, die keinerlei Rechte haben und teilweise völlig isoliert in den Häusern ihrer Arbeitgeber leben, sind dem Missbrauch und der Gewalt in einem noch höheren Maß ausgesetzt."

Brutale Vergewaltigung blieb straffrei
In einem Fall sei eine Hausangestellte aus dem Fenster im zweiten Stock gesprungen, um der Vergewaltigung durch ihren Arbeitgeber zu entgehen. Dabei habe sie sich beide Beine gebrochen und sich an der Wirbelsäule verletzte. Der Mann habe sie dennoch vergewaltigt und erst anschließend die Rettung gerufen. Sechs Monate später, beim Interview mit Amnesty International, habe das Opfer immer noch im Rollstuhl gesessen. Trotz allem sei der Fall aus Mangel an Beweisen fallen gelassen worden. Mittlerweile sei die Frau in ihre philippinische Heimat zurückgekehrt, der Täter sei nie belangt worden.

Angestellte völlig von Arbeitgebern abhängig
Da für ausländische Hausangestellte das Arbeitsgesetz in Katar nicht gilt, gibt es keine Arbeitszeitbeschränkungen, keinen Anspruch auf freie Tage und keine Möglichkeit, eine Beschwerde bei den Behörden einzureichen. Selbst das Land können sie laut der Menschenrechtsorganisation nicht so einfach verlassen: Nach dem sogenannten Sponsorengesetz von 2009 sind ausländische Arbeiter verpflichtet, sich eine Genehmigung ihres Arbeitgebers einzuholen, wenn sie ausreisen möchten.

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