Das EU-Parlament hat am Dienstag final über die Änderungen des Lieferkettengesetzes und der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgestimmt. Ziel ist, dass die Bürokratie für Unternehmen insgesamt um rund ein Viertel sinken soll.
Das Parlament stimmte mit einer Mehrheit von 428 zu 218 Abgeordneten für die Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes. Zuvor wurde in den sogenannten Trilogverhandlungen eine Einigung mit dem Rat der Mitgliedsländer erzielt.
Der Weg zu einer Einigung der EU-Institutionen war steinig: Das Parlament stimmte im November mit einer Mehrheit vor allem aus konservativen und Rechtsaußen-Stimmen für die Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes. Ende Oktober hatte eine knappe Mehrheit der Abgeordneten dafür gestimmt, noch keine finalen Verhandlungen mit den EU-Staaten aufzunehmen.
Gesetzt ab 2029 gültig
Das Lieferkettengesetz sollte nach dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Ursprünglich sollte die Regelung ab 26. Juli 2027 gelten, mittlerweile ist es Juli 2029.
Um Europa wettbewerbsfähiger zu machen, will die Kommission mit ihren Omnibus-Paketen (bezeichnet in der EU-Gesetzgebung ein Bündel aus Änderungen, das mehrere Rechtsakte auf einmal betrifft, Anm.) zahllose Gesetze und Vorschriften aufweichen und abbauen. Ziel ist, dass die Bürokratie für Unternehmen insgesamt um rund ein Viertel sinken soll.
Meldepflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen um 35 Prozent zurückgehen. Bisherige Omnibus-Pakete betrafen vereinfachte Umweltanforderungen und -kontrollen, leichter verfügbare Förderungen für Landwirte sowie gezielte Ausnahmen für kleinere Unternehmen.
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