Nach heftiger Kritik

Einigung auf abgeschwächtes EU-Lieferkettengesetz

Außenpolitik
09.12.2025 06:28

Das Vorhaben der dänischen EU-Ratspräsidentschaft, das Lieferkettengesetz bis Ende des Jahres endgültig auf Schiene zu bringen, könnte tatsächlich Realität werden. Denn am Wochenende haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in Brüssel auf eine Abschwächung geeinigt.

Wie zuvor schon berichtet, sollen die neuen Vorgaben nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1000 Mitarbeiter und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen.

Firmen, die gegen die Regeln verstoßen, sollen auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen – wodurch für Opfer von Menschenrechtsverstößen eine Klagemöglichkeit entfällt. Wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten, soll eine Strafe von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden können. Zudem entfällt nach Angaben aus dem Parlament und der EU-Staaten künftig die Pflicht, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.

Heftige Kritik am Vorhaben
Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Das Vorhaben wurde von Firmen vehement kritisiert – sie kritisierten vor allem, die bürokratische Belastung sei unzumutbar, wenn entlang der teils komplexen Lieferketten potenzielle Regelverstöße überprüft werden müssten. In Österreich treten ÖVP, NEOS und FPÖ für eine Entschärfung oder gar für einen Stopp des Gesetzes.

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