Schlechte Nachrichten kurz vor Weihnachten aus der Wirtschaft im Tiroler Oberland: Ein Architektur- und Baumanagementbüro ist in die Pleite geschlittert, zehn Mitarbeiter und rund 20 Gläubiger seien betroffen. Einen Hoffnungsschimmer gibt es jedoch: Im Zuge eines Sanierungsverfahrens sollen die Weichen auf Fortführung des Betriebes gestellt werden.
Über das Vermögen des Ing. Hansjörg Krißmer sei am Dienstag am Landesgericht Innsbruck aufgrund eines Eigenantrages ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet worden, berichteten der Gläubigerschutzverband Creditreform und der Kreditschutzverband 1870.
Der Schuldner betreibe ein Architektur- und Baumanagementbüro in Tarrenz (Bezirk Imst). Von dieser Insolvenzeröffnung sind zehn Dienstnehmer betroffen, hieß es. Creditreform spricht zudem von rund 20 Gläubigern.
„Massiver Umsatzrückgang“
„Im Insolvenzeröffnungsantrag führt der Schuldner zu den Gründen seiner wirtschaftlichen Schieflage aus, dass in den letzten Jahren ein massiver Umsatzrückgang eingetreten sei. Seine Kunden seien insbesondere Hotels. In der gesamten Branche habe in den letzten Jahren bei Neuinvestitionen Zurückhaltung geherrscht“, schilderte der KSV von 1870.
Insbesondere gilt es zu klären, ob der Insolvenzschuldner auf Veränderungen am Markt unternehmensseitig entsprechend reagiert hat.
Kreditschutzverband von 1870
Ob die Einschätzung des Schuldners zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten korrekt ist, werde der Kreditschutzverband in Zusammenarbeit mit der Insolvenzverwaltung erheben. „Insbesondere gilt es zu klären, ob der Insolvenzschuldner auf Veränderungen am Markt unternehmensseitig entsprechend reagiert hat“, hieß es weiter.
Unternehmen soll fortgeführt werden
Der Insolvenzschuldner strebt laut KSV von 1870 die Fortführung seines Unternehmens „in einem kleineren Umfang“ an.
„Laut Insolvenzeröffnungsantrag sollen die Gläubiger durch den Verkauf von Liegenschaften, welche im Eigentum des Schuldners stehen, zur Gänze abgedeckt werden“, so der Kreditschutzverband weiter. Im Moment habe der Schuldner einmal das gesetzlich notwendige Mindestangebot für einen Sanierungsplan (20 Prozent) dem Gericht vorgelegt. Hier werde es – unter Einbindung des KSV1870 – entsprechende Nachbesserungen geben.
Die Höhe der aushaftenden Verbindlichkeiten beläuft sich laut Eigenangabe des Schuldners auf rund 2,4 Millionen Euro.
Mehr als zwei Millionen würden die Hausbank des Schuldners betreffen. „Die Bank verfügt über entsprechende Sicherheiten auf den Liegenschaften des Schuldners. Zu einer Ausweitung der Kreditlinien ist die Hausbank nicht mehr bereit“, so der Kreditschutzverband abschließend.
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