Zuerst vergiftete Bernadette H. ihren Lebensgefährten, dann schnitt sie ihm die Pulsader auf. Letztlich schob sie ihm einen Mordversuch in die Schuhe – er saß sogar in U-Haft. „Hier geht es um eine Serientäterin“, sagt der Gerichtpsychiater. Beim zweiten Prozess fällt ihre Strafe jedoch geringer aus.
„Das Ausmaß an Manipulation und Heimtücke ist in dem Fall einzigartig“, sagt die Staatsanwältin im Landesgericht Korneuburg (NÖ) im bereits zweiten Prozess gegen Bernadette H. Deren Taten nun auch acht neue Geschworene den Kopf schütteln lassen. 2022 versuchte die 33-Jährige zweimal ihren damaligen Lebensgefährten zu töten, täuschte dann einen Mordversuch an sich selber vor – und schob ihm Andreas F. in die Schuhe.
Angeklagte sagt nur einen Satz
Der Schuldspruch bezüglich dieser filmreifen Taten ist bereits rechtskräftig. Der OGH hob jedoch das Urteil in drei von insgesamt 16 Anklagepunkten auf. Es ging um reine Formalfehler. Deswegen sitzt die junge Niederösterreicherin nun erneut auf der Anklagebank vor den Laienrichtern. Dieses Mal geht es „nur“ um drei Verleumdungen. Zu denen sich Bernadette H. bereits im ersten Prozess schuldig bekannt hat. Jetzt sagt sie genau einen Satz: „Es tut mir leid.“
Nicht mehr gefährlich?
Der Schuldspruch ist damit sicher. Die Strafhöhe wird jedoch neu bemessen – und die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Laut psychiatrischem Gutachten ist sie hochgefährlich, hat eine schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung. Die 33-Jährige streitet das nun ab, fordert ein neues Gutachten. Psychiater Peter Hofmann kontert: „Ich wüsste nicht, was in der Zwischenzeit passiert sein sollte, dass das nicht mehr so ist.“
Der Gutachter führt weiter aus: „Das alles ist Manipulation und Lüge. Außer umbringen, viel mehr kann man einem Menschen nicht antun. Hier geht es um eine strukturelle Serientäterin.“ Und auch für die Geschworenen steht schnell fest, sie bejahen eine Unterbringung. Bei der Strafhöhe dann die Überraschung: Während die Frau letzten November 20 Jahre Gefängnis ausfasste, wird diese Strafe jetzt um zwei Jahre heruntergesetzt. Das ist nun rechtskräftig abgeschlossen.
Wer nun auch endlich abschließen möchte, ist Andreas F. Der Mandant von Arthur Machac sitzt im neuen Prozess in der ersten Reihe, verfolgt die kurze Verhandlung. Seit dem Giftanschlag – die Angeklagte verabreichte ihm Methanol – ist er fast vollständig blind. Zur „Krone“ sagt er aber, er denkt trotz allem positiv an die Zukunft, hat bereits gelernt seinen Alltag alleine zu bestreiten. Und auch einer Arbeit kann der Niederösterreicher endlich wieder nachgehen.

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