Wegen 100 Euro gerieten sich eine 36-Jährige und eine 51-jährige Frau derart in die Haare, dass sie einige Beulen und Kratzer sowie einen Sehnenriss davontrugen. Wegen Körperverletzung und Nötigung musste sich das Duo vor dem Landesgericht in Feldkirch verantworten.
Schon im Gerichtsgang würdigen sich die beiden angeklagten Frauen keines Blickes. Es ist unübersehbar: Das Tischtuch zwischen den einstigen Freundinnen ist zerrissen. Was die wegen Nötigung und Körperverletzung Beschuldigten trennt, ist nicht nur der Gatte der 36-Jährigen, der sich im Verhandlungssaal demonstrativ zwischen die Damen setzt, sondern auch der nun angeklagte Vorfall.
Dieser hatte sich am 24. November des vergangenen Jahres in der Wohnung der 51-jährigen Freundin zugetragen. Auslöser für die handfeste Auseinandersetzung waren 100 Euro, die die Jüngere im Laufe des feuchtfröhlichen Abends von der Älteren einforderte. Diese allerdings verweigerte die Zahlung und forderte mit gezücktem Küchenmesser die 36-Jährige mehrmals auf, die Wohnung sofort zu verlassen.
Daraufhin eskalierte die Sache endgültig und die Frauen verprügelten sich gegenseitig. Das Ende vom Lied: Beide erleiden Beulen und Kratzer, die 51-Jährige zudem einen Sehnenriss des Ringfingers.
„Wir gehen uns aus dem Weg“
Im Prozess bekennen sich beide zu den Vorwürfen der Körperverletzung und Nötigung schuldig. Da sie bislang unbescholten sind, gewährt ihnen die Richterin eine Diversion, also einen außergerichtlichen Tatausgleich. Die 51-jährige Erstangeklagte muss nun inklusive Verfahrenskosten 600 Euro bezahlen, die Zweitangeklagte 350 Euro. Auf Nachfrage des Staatsanwaltes, wie das Verhältnis zwischen ihnen heute sei, winkt die Ältere ab: „Wir gehen uns aus dem Weg.“

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