Eine Buchhalterin (44) aus dem Flachgau soll ihren Arbeitgeber um 1,5 Millionen Euro gebracht haben – mit mehr als 300 Überweisungen in sieben Jahren auf ihre fünf Konten. Selbst nach neuen Ermittlungsergebnissen blieb die Frau dabei: „Der Chef wusste Bescheid“. Das Schöffengericht glaubte ihr nicht ...
Bereits zu Beginn des zweiten Verhandlungstages am Mittwoch im Salzburger Landesgericht berichtete der Vorsitzende von einer neuen Entwicklung: Ermittler des Landeskriminalamtes haben die fünf Konten der Angeklagten offengelegt und ausgewertet. „Dadurch hat sich der Schadensbetrag auf 1,5 Millionen Euro erhöht“. Bislang nannte die Anklage eine Schadenssumme von 1,3 Millionen Euro.
Und anhand der Konten-Auswertung bemerkte der Richter: „Man sieht, dass sie sehr viel Geld ausgegeben haben“. Unter anderem für Swimmingpool, Urlaube oder Autos sowie Motorräder für ihren erwachsenen Sohn, das hatte die Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag erzählt.
Angeklagte leugnete Anklagevorwurf
Den Untreue-Vorwurf bestritt sie von Beginn an: „Alle Überweisungen waren mit dem Chef abgesprochen.“ Von 2018 bis Weihnachten 2024 lief das Ganze. „Ich sollte das Geld mir überweisen und ihm dann in bar geben. Ich habe ihm vertraut“, erklärte sie und berichtete dabei von einem 500.000-Euro-Erbgeschenk der Oma, mit dem sie die Zahlungen ausgeglichen haben soll.
Der Vorsitzende äußerte nach der Konten-Auswertung Zweifel: „Das, was sie gesagt haben, ist nicht möglich.“ Bemerkenswert war jedenfalls: Alle Überweisungen waren mit dem Namen des Chefs gezeichnet.
Verteidiger forderte Freispruch
Für die Staatsanwältin sei die Verantwortung der Angeklagten an die Beweisergebnisse angepasst worden: „Über sieben Jahre hinweg hat sie sich 1,5 Millionen Euro überwiesen und für private Zwecke verwendet.“ Dabei zitierte die Anklägerin auch die Zeugenaussage des Firmen-Chefs: „Es ist mein Lebenswerk gewesen. Jetzt ist alles weg.“
Er habe der Buchhalterin offenbar „komplett vertraut“. Verteidiger Kurt Jelinek hingegen befand, dass diese Geldflüsse einem ordentlichen Unternehmer hätten „auffallen müssen“. Laut dem Anwalt werde versucht, „alles auf die Angeklagte umzuwälzen“.
Das Schöffengericht folgte der Anklage und erklärte die Frau für schuldig. Strafe: drei Jahre unbedingte Haft, nicht rechtskräftig. Den Schaden muss sie wiedergutmachen.

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