Die Bodycam der Polizeikollegin zeichnete den fatal endenden Einsatz gegen einen Messengreifer vergangenen Juni in Niederösterreich auf. Das Ergebnis: Mordermittlungen, die gegen den jungen Inspektor liefen, sind eingestellt.
Der Mann sitzt im Musikpavillon in St. Aegid in Niederösterreich und schneidet mit einem Cuttermesser die Semmel auf, die er zuvor gemeinsam mit Speck und Milka beim dortigen Spar gestohlen hatte. Die Kassierin des Supermarktes hatte die Polizei gerufen, nachdem der 48-Jährige, dessen Erscheinungsbild ihr Angst machte, nicht zahlen wollte, sondern ihr 30 Cent entgegenwarf. „Ich warte im Pavillon auf die Polizei“, soll er ihr noch zugerufen haben.
Hantierte provokant mit dem Messer
Der junge Abteilungsinspektor und seine Kollegin, die zum Glück die Bodycam in Betrieb nahm, trafen dort am Nachmittag des 4. Juni auf den Mann in Wanderbekleidung, der provokant mit dem Messer hantierte. Das Duo wusste, dass es kurz zuvor einen Vorfall gegeben hatte, bei dem der Verdächtige einen Bankomatenleser im Ort mit einer Axt zerschlagen hatte.
Und dass er ein Waffenhalteverbot hatte. Daher die mehrfache Aufforderung: „Legens das Messer weg, Herr S., legen Sie das Messer weg!“. Keine Reaktion. Nur kurz legt der Dieb, der wohl der Reichsbürgerszene angehörte, das Cuttermesser beiseite – um es plötzlich wieder an sich zu nehmen und auf den Polizisten zuzugehen. Der Beamte weicht erschrocken zurück, hält beim Rückwärtsgehen stets seine Dienstwaffe auf den Angreifer gerichtet.
Zwei Warnungen, dann fallen fünf Schüsse
Der Atem der Beamten, die mit Stichschutzweste ausgerüstet sind, wird schneller: „Herr S., werfen Sie die Waffen weg, oder ich schieße“, ist jetzt erstmals zu hören. Durch die Aggressivität und die Gestik des Angreifers scheint klar, dass der mutmaßliche Staatsverweigerer entschlossen war, den Polizisten umzubringen. Was er mit den Worten: „Jetzt foist. Glaubst i lass mi Verarschen von euch sch... Parasiten?“ untermauerte.
Noch einmal spricht der rückwärts-gehende Polizist die Warnung aus, den Abzug zu ziehen. Kurz nach dem Bahnübergang drückt er ab. Vier Schuss lang zeigt der Angreifer – obwohl schon getroffen – keine Reaktion. Nach Schuss Nummer fünf fällt er nach vorn, getroffen im Oberbauch, am Ellenbogen, auf der Hand und am Oberschenkel.
Das Gutachten, das anhand der Bodycam-Aufnahmen erstellt wurde, besagt, dass die kritische letale Distanz von sieben Metern Entfernung unterschritten war. Der Dieb war bei der Schussabgabe weniger als fünf Meter von dem Inspektor entfernt. Innerhalb dieser Distanz ist ein Angriff mit Stichwaffen lebensbedrohlich, das lernen Polizisten in den Schulungen. Gelindere Mittel, wie etwa der Einsatz von Pfefferspray, sind hier nicht geeignet.
Beamten-Duo reanimiert Angreifer 22 Minuten lang
Somit haben die Beamten richtig agiert, denn laut fachlicher Beurteilung lag ein lebensgefährdendes Waffengebrauch durch den Angreifer vor. Auch nach dem Vorfall agierte das Duo korrekt: Die Rettungskette wurde in Gang gesetzt. 22 Minuten lang versuchten sie, den Angreifer, der nicht überlebte, zu reanimieren.
Mein Mandant ist erleichtert. Der Fall zeigt, wie wichtig der Einsatz der Bodycam war.
Rechtsanwalt Hans Rainer Rienmüller
Rechtsanwalt Hans Rainer Rienmüller bestätigt der „Krone“ die Einstellung des Verfahrens, das gegen den Abteilungsinspektor wegen Mordverdachts geführt wurde: „Mein Mandant ist sehr erleichtert. Der Fall zeigt, wie wichtig der Einsatz der Bodycam war.“

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